Klage
Voigt will vor Gericht um seinen Doktortitel kämpfen
Ein von der Technischen Universität (TU) Chemnitz beauftragtes externes Expertengutachten hat im Februar 2025 die Voraussetzungen für den Entzug des Doktorgrades von Mario Voigt nicht feststellen können. Die Universität habe zudem im Mai 2025 neue Regeln für das Prüfverfahren formuliert und auch auf seine Doktorarbeit angewendet. Mit diesen Argumenten begründete Thüringens Ministerpräsident seine beabsichtigte Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Aberkennung seines Doktortitels.
Bei einem kurzfristig anberaumten Pressetermin in der Thüringer Staatskanzlei am 28. Januar 2026 sagte er, das Vorgehen der Hochschule erscheine ihm "gelinde gesagt ungewöhnlich" und sei für ihn "nicht nachvollziehbar". Die beanstandeten Textstellen bezögen sich nur auf 2,58 Prozent der Wörter in der Arbeit. Der wissenschaftliche Kern seiner Arbeit sei unstrittig, stellte Voigt klar.
Voigt hatte im Jahr 2008 mit der – größtenteils in den USA erstellten – Doktorarbeit zum amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf promoviert. Nach eigenen Angaben hat er an dieser vier Jahre lang gearbeitet und vor Ort über 30 Interviews mit Wahlkampfbeteiligten durchgeführt.
Anwälte und ein Experte äußern sich öffentlich zu den Vorwürfen
Die Vorwürfe zu der Dissertation beziehen sich darauf, dass Voigt von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen haben soll, heißt es in einer Erklärung der Anwälte, über die ZDFheute berichtete. Voigts Rechtsvertreter halten die Entscheidung der Universität demzufolge für rechtswidrig, da nachgewiesen worden sei, dass Voigt seine Arbeit vollständig selbst verfasst habe.
Gerhard Dannemann, emeritierter Jura-Professor an der Humboldt-Universität Berlin, hält eine Beurteilung des Falles von außen derzeit für schwierig, da viele Details wie die konkreten Plagiatsvorwürfe oder das Gutachten noch nicht öffentlich bekannt seien, wie er dem Tagesspiegel sagte. Der Umfang und der Inhalt der Täuschungen würde immer abgewogen, eine Prozentgrenze gebe es allerdings nicht.
Universität verteidigt Entscheidung zum Entzug des Doktortitels
Das Verfahren war mit Eingang einer Plagiatsanzeige in der Geschäftsstelle der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TU Chemnitz im August 2024 im Vorfeld der Landtagswahl eröffnet worden. Sie wurde vom als Plagiatsjäger bekannten Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber eingereicht. Damals kursierte hinter vorgehaltener Hand die These, dass jemand Voigt bewusst schaden wollte, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die Philosophische Fakultät führt zum Prüfprozess erläuternd aus, dass der Fakultätsrat "nach sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und in Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten" die aktuelle Entscheidung zum Entzug des Doktorgrades einstimmig gefällt habe. "Dabei hat die Fakultät ihre akademische Sorgfaltspflicht sehr ernst genommen, über das gesamte Verfahren hinweg anhand der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gearbeitet und die Plagiatsprüfung mit höchster Genauigkeit und wissenschaftlicher Integrität durchgeführt", teilt die Universität auf Anfrage von Forschung & Lehre mit.
Der Fakultätsrat habe sich mit allen vorliegenden Informationen inklusive des externen Gutachtens intensiv auseinandergesetzt. Das Gutachten könne nicht alleinige Grundlage der Entscheidung sein. Weitere Ausführungen zu den Gründen, welche die Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben, legte die Hochschule mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verwaltungsverfahren nicht offen.
Misstrauensvotum seitens Björn Höcke erfolglos
Die Entscheidung zur Aberkennung des Doktortitels hat auch politische Konsequenzen. Der Koalitionspartner Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) reagierte mit Verständnis, dass sich Voigt juristisch wehrt. "Die Entscheidung der Universität wirft aus meiner Sicht durchaus Fragen auf. Da ist es für mich nachvollziehbar, dass der Ministerpräsident dies gerichtlich überprüfen lässt", sagte die Landesvorsitzende des BSW, Finanzministerin Katja Wolf, der dpa in Erfurt.
Ähnlich äußerte sich Thüringens Innenminister und SPD-Chef Georg Maier. "Wir sind jetzt aufgerufen, weiterzuarbeiten und konzentriert für Thüringen die Dinge voranzubringen." Er habe keine genauere Kenntnis von der Entscheidung in Chemnitz, da es aber ein anderslautendes Gutachten gebe, sei es nachvollziehbar, dass sich Voigt dagegen wehre. Für die Koalition bedeute das aus seiner Sicht erst einmal nichts.
Die oppositionelle AfD-Fraktion forderte Voigts Rücktritt. Die Aberkennung des Doktortitels werfe ein grelles Licht auf das politische Selbstverständnis von Voigt. AfD-Fraktionschef Björn Höcke warf Voigt vor, sich den Titel erschlichen zu haben. Er habe zudem dem Freistaat Thüringen schweren Schaden zugefügt. Am 29. Januar kündigte die AfD-Fraktion die Einbringung eines konstruktiven Misstrauensvotums für die Parlamentssitzung an. Der Landesverfassung zufolge kann der Landtag dem Ministerpräsidenten "das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt". Die Wahl Höckes als Nachfolger ist am 4. Februar mit 33 Ja-Stimmen, 51 Ablehnungen und einer Enthaltung in geheimer Abstimmung gescheitert.
aktualisiert am 5. Februar um 9:35 Uhr [Ergänzung Ausgang Misstrauensvotum]; erstmals veröffentlicht am 30. Januar 2025
cva/dpa