Bunte Figuren, die in einer Symboldarstellung für Vielfalt und Inklusion mit Pfeilen versehen sind, die in die gleiche Richtung weisen.
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Warum faire Verfahren über Teilhabe entscheiden

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen geht es um "echte" Teilhabe in der Wissenschaft. Wie kann Inklusion gelingen?

Von Bertolt Meyer 03.12.2025

Ich bin ohne linken Unterarm zur Welt gekommen und gehöre damit zu den Menschen mit Schwerbehinderung. Behindert sein heißt für mich, dass ich Dinge, die unsere Gesellschaft voraussetzt, nicht so gut kann: Ich tippe etwa langsamer als Kolleginnen und Kollegen mit zehn Fingern und verbringe mehr Zeit bei meinem Orthopäden. Eine Behinderung ist aber auch ein Lehrstück über Identität, Stereotype und Vorurteile: Man wird bevormundet, bemitleidet, übergangen. In vielen Wissenschaftszweigen, beispielsweise in den Human- und Sozialwissenschaften, kann die Perspektive von Menschen mit Behinderung daher auch eine inhaltliche Bereicherung sein.

Rechtlich ist vieles klar: Diskriminierung ist verboten, im öŒffentlichen Dienst gelten besondere Schutzrechte, bei gleicher Eignung müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden. Entscheidend ist die Umsetzung in Schlüsselmomenten wissenschaftlicher Karrieren – bei Bewerbungen, Begutachtungen, in Berufungs- und Tenure-Kommissionen. 

Meine Erfahrungen, etwa mit Berufungskommissionen, lassen mich daran zweifeln, dass diese Regeln überall ernst genommen werden. Ich habe unter anderem erlebt: Probevorträge, zu denen die Schwerbehindertenvertretung nicht rechtzeitig geladen wurde; Missachtung von Berufungsleitfäden zur Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung; einen Anruf am Tag vor dem Probevortrag (!) mit dem Hinweis, ich sei "nur wegen der Schwerbehinderung" eingeladen und hätte ohnehin keine Chance; die Aussage eines Kommissionsmitglieds, ich sei ja nicht "richtig" behindert.

Meine Empfehlung an schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber: frühzeitig juristische Beratung einholen und im Zweifel den Rechtsweg gehen. Viele Kommissionen› – und mitunter sogar Schwerbehindertenvertretungen› – kennen zentrale Regeln nicht, etwa die Pflicht zur Begründung von Auswahlentscheidungen und das Recht auf Akteneinsicht.

Zugleich braucht es stärkere Strukturen in den Hochschulen. Zu oft wird die Schwerbehindertenvertretung in Berufungsverfahren von Mitarbeitenden aus dem Mittelbau oder technischen Bereichen getragen, die gegenüber meinungsstarken Professorinnen und Professoren wenig ausrichten können oder beamtenrechtliche Implikationen nicht kennen. Ich wünsche mir daher auch auf professoraler Ebene sichtbare, unabhängige Stellen, die für echte Inklusion streiten. 

Mein Fazit: Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Wissenschaft bleibt ein weiter Weg. Schwerbehinderungen und ihre besonderen Herausforderungen müssen im Karriereverlauf ernst genommen werden. Nötig sind klare, transparente Regeln und ihre konsequente Anwendung an den entscheidenden Punkten. Der Ermessensspielraum endet dort, wo das Sozialgesetzbuch beginnt.