Studierende bei einer Präsenzpüfung vor der Corona-Pandemie.
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Open Book-Klausur
Eilantrag gegen Wiederholung von Online-Klausur abgewiesen

Die Europa-Universität Viadrina will eine digitale Klausur wegen Betrugs wiederholen. Ein Gericht hat die Entscheidung der Universität nun bestätigt.

21.05.2021

Die Hochschulleitung der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass eine elektronisch durchgeführte Prüfung wiederholt werden muss. Gegen diesen Beschluss stellte eine Studentin der Internationalen Betriebswirtschaftslehre einen Eilantrag. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen, wie das Gericht erklärte. Das Gericht bestätigte damit die Notwendigkeit der Wiederholung der Prüfung.

Die ursprüngliche Klausur im Pflichtmodul "Wirtschaftsinformatik" sei am 26. Februar 2021 pandemiebedingt digital durchgeführt worden. Im Anschluss seien Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die auf Täuschungen hinwiesen, weshalb die Universität die Prüfung für ungültig erklärte und eine Wiederholung ankündigte. Auch die Antragstellerin, der selbst keine Täuschung vorgeworfen wurde, müsse die Prüfung wiederholen.

Die Notwendigkeit der Wiederholung begründete das Gericht damit, dass es keine Rechtsgrundlage für eine elektronische Fernprüfung gegeben habe. Laut Prüfungsordnung sei nur eine Präsenzklausur zulässig gewesen. Außerdem seien bei der Durchführung der Klausur Gelegenheiten zur Täuschung nicht ausgeschlossen gewesen, was den gesetzlichen Grundsatz der Chancengleichheit verletze.

Die Prüfung, eine Open-Book-Klausur, sei ohne elektronische Aufsicht erfolgt. Dadurch sei nicht gewährleistet gewesen, dass sie auch tatsächlich von den zur Prüfung angemeldeten Studierenden geschrieben worden war. Ebenso wenig hätten heimliche Gruppenarbeiten aktiv verhindert werden können.

Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

cpy