Studentin mit Unterlagen unterm Arm
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Studium
Keine Einreise bei reinen Online-Studiengängen

Die Bundesregierung schränkt die Einreise von Auslandsstudierenden wegen Corona ein. Reine Online-Studiengänge sollen im Heimatland verfolgt werden.

14.08.2020

Studenten aus Nicht-EU-Ländern, die an einer deutschen Hochschule studieren wollen, können nach Angaben der Bundesregierung zurzeit weiter nur eingeschränkt einreisen. Demnach werden Visa nur an diejenigen vergeben, die eine Präsenzpflicht an ihrer Universität nachweisen können, wie aus einer Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Kai Gehring hervorgeht, über die das ARD-Hauptstadtstudio zuerst berichtet hatte.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt das BMBF: "Seit der Lockerung der Einreisebeschränkungen ab dem 2. Juli 2020 können ausländische Studierende, die nachweisen können, dass ihr Studium nicht vollständig aus dem Ausland durchgeführt werden kann, beispielsweise aufgrund von Präsenzpflichten, auch zur Aufnahme eines Studiums einreisen. Die Einreise zu einem Online- oder Fernstudium ist weiterhin nicht vorgesehen." Sowohl im Visumverfahren als auch bei der Grenzkontrolle würden Bescheinigungen gefordert, um festzustellen, dass die Voraussetzungen eines Präsenzstudienaufenthaltes im Einzelfall erfüllt seien, heißt es weiter.

Kritik: Interkulturelle Bildung geht verloren

"Die Regelung der Bundesregierung erinnert an die Pläne von US-Präsident Trump, der deutsche Studierende ausweisen wollte, sofern keine Präsenzpflicht an ihrer US-amerikanischen Gastuniversität besteht", sagte Gehring. "Es wäre ein krasser Fall von Doppelmoral, wenn die Bundesregierung an ihrer Regelung festhält." Die Einreise mit einer Präsenzpflicht zu verbinden, gehe von der irrigen Annahme aus, dass ein Studienaufenthalt einzig dem Besuch von Seminaren und Vorlesungen gelte. "Austausch dient auch dazu, Kultur und Gesellschaft des Gastlandes kennenzulernen."

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte am Freitag in Berlin, mit der Regelung bringe man lediglich EU-Recht, das in der Pandemie geschaffen worden sei, zur Anwendung. Sie betonte, dass am Austausch soweit möglich festgehalten werden soll. Der Bundesverband ausländischer Studierender übte Kritik: "Was nutzt es einer Studentin in Indien, online an ihren deutschen Uni-Seminaren teilzunehmen, wenn sie nicht in die Unibibliothek gehen kann", wird Sprecher Kumar Ashish auf "tagesschau.de" zitiert. In Indien gelte beispielsweise immer noch eine Ausgangssperre. So kämen Studierende, wenn es keine digitalen Alternativen gebe, auch in ihrem Heimatland nicht an Literatur.

Die US-Regierung hatte im Juli nach Protesten eine geplante Visa-Regelung zurückgenommen, mit der ausländische Studenten bei der ausschließlichen Belegung von Online-Kursen im Wintersemester zur Ausreise gezwungen werden sollten. Sie dürfen nun bleiben. Neue Studierende aus dem Ausland, deren Kurse ausschließlich online stattfinden, werden aber im kommenden Semester nicht ins Land gelassen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte damals: "Wissenschaft und Forschung leben vom Austausch, gerade vom internationalen Austausch." Das müsse auch während der Pandemie gelten.

kas/dpa