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Bundesrat
Keine gemeinsame Ausbildung von Zahn- und Humanmedizin

Der Bundesrat hat sich mit möglichen Änderungen des Zahn- und Humanmedizinstudiums befasst. Die Entscheidungen betreffen vor allem die Zahnmedizin.

07.06.2019

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt abgelehnt. Damit bleibt es vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Laut Mitteilung des Bundesrates begründen die Länder ihre Ablehnung damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt.

Damit ändert dem Bundesrat zufolge die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gelte. Das Studium soll sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt gliedern. Die ersten vier Semester enden mit dem "Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung", die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll.

Doppelt so viele Lehrende im Praxisteil der Zahnmedizin

Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, den Studierenden bei den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums mehr Lehrende zuzuordnen: Im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3. In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürften. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.

Ebenfalls Teil der Reform sei die Neugewichtung der bisherigen Ausbildungsinhalte sowie die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden.

Setzt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat Moderninisierung der "völlig veralteten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO)" begrüßt.

"Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen", so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Allerdings kritisiert die BZÄK, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen sei. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern fordern, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

aktualisiert am 7. Juni 2019 um 14.52 Uhr

gri