Studierende mit Mund-Nasen-Schutz im Audimax der Technischen Universität München
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Wintersemester 2021/22
Regelstudienzeit erneut verlängert

Im vierten Semester in Folge verlängern einige Bundesländer die Regelstudienzeit. Grund sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lehre.

17.12.2021

Wie schon für die vergangenen drei Semester wird in Hessen die Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/2022 um ein zusätzliches Semester erhöht. "Damit ist eine weitere Verlängerung des möglichen Bafög-Bezugs gewährleistet", teilte das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mit. Außerdem gibt es eine "Freischuss"-Regelung: Wer unter Corona-Bedingungen durch eine eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung gefallen ist, bekommt einen zweiten Versuch, sofern kein Verstoß gegen die Prüfungsordnung Grund fürs Nichtbestehen war.

Angesichts der coronabedingt erschwerten Studienbedingungen wolle das Land den Studierenden mit den Regelungen weiterhin unter die Arme greifen. Studierenden, die wegen der Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen demnach grundsätzlich keine Nachteile entstehen.

Auch Bayern und Sachsen haben entsprechende Änderungen der Regelstudienzeit für das laufende Wintersemester beschlossen, teilten das bayerische und sächsische Wissenschaftsministerium in den vergangenen Tagen mit. Erschwerte Studienbedingungen rechtfertigten eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit, erklärte Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow.

ckr/dpa