Verfassungsgerichtshof in Stuttgart
dpa

Baden-Württemberg
Studierende gehen rechtlich gegen Gebühren vor

Studierende aus zwei Nicht-EU-Staaten haben gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg geklagt. Das Urteil steht noch aus.

08.05.2018

Weil sie die Gebühren für internationale Studierende für verfassungswidrig halten, haben ein Vietnamese und eine Schweizerin rechtliche Schritte dagegen eingeleitet. Es seien zwei Verfassungsbeschwerden eingegangen, teilte der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart am Dienstag mit. Die Studierenden sind der Meinung, es fehle ein Gesetz, dass die soziale Selektion von Studienbewerbern verhindert. Außerdem gibt es ihnen zufolge keine Rechtfertigung, dass nur Studierende aus dem Ausland Gebühren zahlen müssen.

Der Landtag hatte vergangenes Jahr im Mai beschlossen, dass Studierende aus Nicht-EU-Ländern im Südwesten pro Semester 1.500 Euro zahlen müssen. Man prüfe nun die Beschwerden, sagte eine Sprecherin des Gerichtshofes. Wann eine Entscheidung getroffen wird, sei noch nicht absehbar.

Der Vietnamese hatte bereits beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Gebühren geklagt. Auch über diese Klage ist jedoch noch nicht entschieden. Die Schweizerin verzichtete auf eine Klage und kündigte nach Angaben des Gerichtshofs an, ihr Studium fortsetzen zu wollen.

Interesse von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten bricht ein

Die hohen Gebühren haben nicht nur auf die beiden Beschwerdeführer eine abschreckende Wirkung: Im ersten Wintersemester, in dem die Gebühren fällig wurden, hatte sich Zahlen des Statistischen Landesamtes zufolge rund ein Fünftel weniger Studenten aus Nicht-EU-Ländern eingeschrieben als zuvor.

dpa