Studierende in einem vollen Hörsaal.
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CHE
Weniger Teilzeitstudierende in Deutschland

Die Anzahl der Teilzeitstudierenden sinkt weiter. Das zeigt die diesjährige Erhebung des Centrums für Hochschulentwicklung.

14.10.2024

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts studierten im Wintersemester 2023/24 nur noch 217.000 Personen in Teilzeit – 6.000 weniger als im Vorjahr. Das ergab die jährliche Auswertung des "Centrums für Hochschulentwicklung (CHE)". Nach einem Höchststand im Wintersemester 2020/21 sei die Anzahl der Teilzeitstudierenden in den letzten drei Jahren um 13.000 gesunken. Ihre Quote im Vergleich zur Gesamtzahl der Studierenden liege derzeit bei 7,6 Prozent. Die Zahl der gewissermaßen inoffiziellen Teilzeitstudierenden, die weniger intensiv und länger studieren würden, läge aber bedeutend höher, stellte Studienleiter Cort-Denis Hachmeister fest.

Der Anteil an Studierenden in Teilzeit fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus: Die mit Abstand höchste Quote an Teilzeitstudierenden habe Hamburg (21,4 Prozent). Im zweistelligen Bereich lägen außerdem Nordrhein-Westfalen (13,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (12,2 Prozent). Das Saarland weise die geringste Quote im Ländervergleich auf (0,8 Prozent). Knapp die Hälfte der Studierenden in Teilzeit (48 Prozent) verteilten sich auf drei Hochschulen, nämlich die private "FOM Hochschule für Oekonomie & Management", die staatliche "FernUniversität Hagen" und die private "Hamburger Fern-Hochschule". Prinzipiell würden die privaten Hochschulen viele Teilzeitstudierende anziehen: Mehr als die Hälfte von ihnen sei an einer privaten Hochschule eingeschrieben.

Kein Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium

Jedes fünfte Studienangebot könne nach CHE-Auswertung inzwischen (auch) in Teilzeit wahrgenommen werden. "Im Gegensatz zum Berufsleben gibt es im Studium keinen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitoption", so Hachmeister. Mehr Flexibilität würden private Hochschulen bieten, hier seien allerdings Studiengebühren zu entrichten. Entsprechende Modelle an staatlichen Hochschulen – etwa für Studierende mit familiären Verpflichtungen – würden weiterhin fehlen. Beträchtliche Unterschiede würde es außerdem zwischen den Fächern geben: "Ein Teilzeitstudium in einem klassischen Universitätsfach wie Jura oder Medizin zu absolvieren, ist nahezu aussichtslos." BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger seien nach wie vor von einem Teilzeitstudium ausgeschlossen.

hes