Frontalansicht des Hauptgebäudes der Universität Erfurt
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Universität Erfurt
Anke Holler tritt Amt der Präsidentin nicht an

Ab Oktober gibt es eine Interimslösung für den Posten der Universitätsleitung in Erfurt. Anke Holler wird die Position nicht bekleiden.

17.07.2026

"Die Verhandlungen mit der gewählten Präsidentin der Universität Erfurt konnten nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden", ließ die Universität am 14. Juli in einer Pressemitteilung verlauten. Demnach wird Professorin Anke Holler das Amt der Präsidentin nicht wie geplant zu Oktober antreten. Die Leiterin der Findungskommission, Professorin Andrea Dorothea Bührmann, gibt an, man habe sich im Verlauf der Verhandlungen nach der Wahl durch die Hochschulversammlung nicht über die Konditionen einigen können.

Holler zeigte sich in einer Stellungnahme auf der Website der Georg-August-Universität Göttingen, wo sie derzeit eine Professur für Germanistische Linguistik innehat, überrascht. Sie gibt an, das vom zuständigen Ministerium abgesegnete Angebot der Universität Erfurt vom 27. Mai 2026 verbindlich angenommen zu haben. Am 26. Juni habe sie die Nachricht erhalten, dass der Universitätsrat dem vereinbarten Angebot nicht zustimmen könne und die Konditionen ändern wolle.

Holler hätte die erste Frau an der Spitze der Universität Erfurt werden sollen. Anlässlich ihrer Wahl durch die Hochschulversammlung im November 2025 hatte Bührmann noch betont, dass die Linguistin "viele inspirierende Impulse für die strategische Ausrichtung der Universität Erfurt setzen" werde.

Universität führt veränderte Umstände als Grund der Angebotsanpassung an

Auf Anfrage von Forschung & Lehre teilte eine Sprecherin der Universität Erfurt mit, dass Frau Holler von Beginn an darüber informiert gewesen sei, dass der Universitätsrat die vereinbarten Funktions-Leistungsbezüge sowie deren Ruhegehaltsfähigkeit am Ende beschließen muss. Das zunächst vereinbarte Angebot habe der Universitätsrat zu seiner Sitzung am 19. Juni erhalten. Dass er ein abgeändertes Angebot beschlossen habe, sei rechtlich möglich und legitim – "beispielsweise, wenn sich, wie im vorliegenden Fall die Vorzeichen beziehungsweise Umstände im Laufe der Verhandlungen ändern", erklärte die Universität.

Vor dem Hintergrund der veränderten finanziellen Bedingungen durch die neue Rahmenvereinbarung des Landes und mit Blick auf das Gehaltsgefüge der Einrichtung habe sich der Universitätsrat gezwungen gesehen, das ursprüngliche Gesamtangebot in Teilen zu korrigieren. "Wenngleich wir diesen Umstand bedauern, hat der Universitätsrat als unabhängiges Gremium, dem die letzte Entscheidung über die Personalie obliegt, damit große Verantwortung für die Universität übernommen", betonte die Sprecherin.

Holler: "Wichtig, fiskalische Situation anzuerkennen"

Laut Holler wollte der Universitätsrat insbesondere die im Thüringer Besoldungsgesetz festgelegten Überschreitungsmöglichkeiten (§ 30 Abs 1 Satz 2 ThürBesG) nicht nutzen. Diese erlauben eine Erhöhung der Funktionsleistungsbezüge für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen W2 und W3, die hauptamtlich Funktionen der Hochschulleitung wahrnehmen und zuvor ein vergleichbares oder höheres Gehalt bezogen haben. Die Situation habe auch nach mehrfachen Gesprächen nicht aufgelöst werden können. Ihr Vorschlag, den Funktionsleistungsbezug noch einmal anzupassen, habe nichts geändert.

Holler zufolge hätten die vereinbarten Zulagen lediglich der Besoldung entsprochen, die sie aktuell als Vizepräsidentin der Universität Göttingen erhalte. "Mir war wichtig, die fiskalische und politische Situation im Land Thüringen und die sich daraus ergebenden, erwartbar schwierigeren Rahmenbedingungen für die Universität anzuerkennen", schreibt die Linguistin auf der Website.

Auch Nachfrage von Forschung & Lehre betont Holler, die gesetzlich vorgesehene Letztentscheidungskompetenz des Universitätsrates selbstverständlich anzuerkennen. Der Ausgang habe sie überrascht, "weil mir zuvor zu keiner Zeit vermittelt wurde, dass ich auf die internen Abstimmungswege, die mit der Vorlage des Angebotes im Prozess verbunden sind, nicht vertrauen könne". Sie sei davon ausgegangen, dass das Gremium das Angebot zum Zeitpunkt der Vorlage bei ihr kenne. Die Zustimmung sei, so Holler, stets als Formalie dargestellt worden. "Zudem hatte sich an der grundsätzlichen finanziellen Lage der Universität und des Landes seit Verhandlungsbeginn im Januar 2026 aus meiner Sicht wenig verändert", fügt sie hinzu.

Wie geht es weiter?

Nach Auskunft der Universität wird nun nach einer Zwischenlösung gesucht. Vom Ende der Amtszeit von Professor Walter Bauer-Wabnegg bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Präsidentin beziehungsweise eines neu gewählten Präsidenten werde sie von einem Interimspräsidenten oder einer Interimspräsidentin aus dem Kreis der bisherigen Präsidiumsmitglieder geleitet. Es fänden Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten statt. Der künftige Interimspräsident oder die künftige Interimspräsidentin müsste anschließend noch von der Hochschulversammlung gewählt werden.

hae