Studentin betritt die Eingangshalle, Neue Philologische Bibliothek der Freien Universität Berlin.
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Wissenschaftliche Integrität
Berliner Hochschulen gründen gemeinsame Ombudsstelle

Eine hochschulübergreifende Ombudsstelle soll die Kooperation in Fragen wissenschaftlicher Praxis stärken. Akademische Grade darf sie nicht entziehen.

22.04.2025

Die Berliner Hochschulen wollen künftig enger bei der Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards zusammenarbeiten. Auf Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) von 2021 schließen sich 14 Hochschulen zusammen, um eine gemeinsame Ombudsstelle einzurichten, informiert die Freie Universität (FU) Berlin. Die Durchführung von Verfahren zur Entziehung akademischer Grade liegt demnach weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der einzelnen Hochschulen.

Die gemeinsame Ombudsstelle solle unter Berufung auf das BerIHG  im Bedarfsfall bei Verdacht auf Datenfälschung oder wissenschaftliches Fehlverhalten ermitteln sowie hochschulübergreifende Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auf Basis anerkannter Qualitätsstandards entwickeln. Auf Antrag führe sie Qualitätsevaluationen einzelner Hochschulen als dritte zentrale Kernaufgabe durch. 

Ziel sei es, "ethische und integre Forschung" in Berlin zu gewährleisten. Die Ombudsstelle rotiert im Zwei-Jahres-Takt zwischen den Hochschulen – den Auftakt macht die FU Berlin bis Oktober 2027. Auch die Humboldt-Universität, die Technische Universität und die Charité sind an der Kooperation beteiligt. Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind aktuell keine weiteren hochschulübergreifenden, potenziell Synergien nutzenden Ombudsstellen bekannt, teilt Pressesprecher Dr. Christoph Hilgert auf Anfrage mit. "Generell begrüßt die HRK Maßnahmen, die geeignet sind, gute wissenschaftliche Praxis zu befördern sowie bestmöglich zu sichern und zu schützen," ordnet er die Initiative ein. 

cva