Studie
Beschwichtigungs-Taktik schützt Unis nicht vor Angriffen
Universitätsleitungen an US-amerikanischen Hochschulen neigen dazu, gesetzliche Vorgaben zur Abschaffung von Maßnahmen und Inhalten zu Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (Diversity, Equity an Inclusion, DEI) über die Maße zu erfüllen. Das hat ein Team aus US-Forscherinnen in einem deskriptiven, erklärenden Einzelfallstudiendesign am Beispiel der University of Texas (UT) Austin festgestellt. Der dazugehörige Ergebnisbericht ist vor wenigen Wochen beim Annenberg Institute der Brown University veröffentlicht worden.
Die weitreichendsten Konsequenzen von DEI-Verboten resultieren demnach nicht aus dem reinen Wortlaut von Bundesgesetzen der Regierung unter Präsident Donald Trump und den daraus abgeleiteten bundesstaatlichen Richtlinien, sondern sind Folge der tatsächlichen Umsetzung auf Hochschulebene. Das institutionelle Leben sowie die Produktion und der Transfer von Wissen an öffentlichen Universitäten würden damit erheblich umgestaltet. Die Autorinnen zeigen, wie durch übererfüllende Gesetzesbefolgung zulässige Tätigkeiten, Programme oder Ausdrucksformen in der Forschung und Lehre vorsorglich unterdrückt wurden.
Das Forschungsteam der Studie besteht aus Dr. Jackie Pedota, Ken-McIntyre-Professorin Liliana M. Garces, Eliza Morse Bentley Epstein, Nicole Cruz Ngaosi und Noor Khalayleh von der UT Austin, deren gemeinsame Forschung sich auf Fragen von "race" und Chancengerechtigkeit in der Bildung konzentriert.
Angstgetriebene Übererfüllung restriktiver Gesetze
Die Autorinnen kommen zu dem Schluss, dass "absichtlich vage" formulierte Gesetzestexte im Zusammenspiel mit "politischen Drohungen" und einem "Klima der Angst" zu einer risikoscheuen, unterdrückenden Auslegung seitens der Hochschule ("suppressive compliance") geführt hätten. So sei es zu weitreichenden Bereinigungen und Schließungen gekommen: "Fachbereiche wurden aufgefordert, Bestandsaufnahmen, Audits und Website-Bereinigungen durchzuführen, um alles zu entfernen, was als 'DEI'-bezogen ausgelegt werden könnte", heißt es im Bericht.
"In den Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beschrieben Teilnehmende ein Klima erhöhter Kontrolle und externer Überwachungstaktiken", stellt das Forschungsteam dar. Dazu gehörten demzufolge Anfragen, öffentliche Berichte, Kampagnen sowie politische Akteurinnen und Akteure, die Websites und Förderdatenbanken prüften. "Während eines universitätsweiten von Fachbereichsmitgliedern geleiteten Treffens rieten Organisierende den Hochschullehrenden zu Vorsichtsmaßnahmen, darunter das Ausloggen aus Universitätskonten und das Vermeiden der Nutzung institutioneller E-Mail-Accounts, um sich vor möglicher Überwachung oder Vergeltung zu schützen", heißt es im Bericht des Forschungsteams. Die Kombination aus Überwachung und politischer Eskalation habe Universitätsleitungen dazu gedrängt, zusätzliche Programme und Praktiken vorsorglich abzubauen, um Kontrolle abzuwenden.
Es seien administrative Aufsichtsprozesse in Bereichen wie akademische Inhalte, Zulassung, Einstellung und sogar Studierendenaktivitäten eingeführt worden, die ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen gewesen seien. Die Verantwortlichen seien eher "dem Geist der Gesetze" gefolgt als dem tatsächlichen rechtlichen Inhalt. Es sei mehr darum gegangen, "politische Beschwichtigung zu signalisieren und einen künftigen politischen Backlash vorwegzunehmen". Diskriminierung sei dadurch normalisiert, gleichstellungsorientierte Werte seien entkräftet worden.
Übermäßiges Einlenken als Einfallstor für politische Eingriffe
Folglich sei es zu Massenentlassungen, der Streichung von Programmen und Praktiken insbesondere im Bereich der Gleichstellung gekommen. Programme und Sprache seien so angepasst worden, dass Diskriminierung fortan schwer zu erkennen und zu bearbeiten gewesen sei. "Das Ergebnis ist ein Universitätsumfeld, das von Angst und Rückzug geprägt ist, in dem zulässige Aktivitäten aufgegeben werden, um politische Kontrolle zu vermeiden, und in dem Repression durch Routinen im Namen von Gesetzesbefolgung (Compliance) normalisiert wird", resümieren die Autorinnen.
Unterdrückende Compliance signalisiere eine Umstrukturierung der Hochschulgovernance, die politische Kontrolle über wissenschaftliche Integrität und studentisches Lernen erhebt. "Diese Verschiebung bedroht die Grundlagen akademischer Freiheit und institutioneller Autonomie, die für die Rolle einer Universität im Dienst des Gemeinwohls wesentlich sind", postulieren die Autorinnen. Langfristig könnten Universitäten ihre Kernfunktionen in Lehre, Forschung oder öffentlichem Dienst nicht aufrechterhalten, wenn Angst große Teile ihrer Gemeinschaft zum Rückzug veranlasse und künftige Studierende, Beschäftigte sowie akademisches Personal davon abhalte, daran teilzuhaben.
In einem Beitrag von Pedota, Garces und Bentley Epstein für Inside Higher Ed (IHE) anlässlich der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse heben sie hervor, dass die vorgebliche Neutralität und Gleichbehandlung in der Praxis als ausgrenzende Form des Risikomanagements fungiere. "Doch wie jüngste Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene gezeigt haben, bietet dieses Einlenken keinen Schutz. Vielmehr zieht es weitere Überprüfungen nach sich", geben die Autorinnen zu bedenken. Ein Beispiel hierfür sei die Columbia Universität, die nach ihrem Einlenken gegenüber der Bundesregierung direkt mit eskalierenden Forderungen und tiefergehenden Eingriffen konfrontiert worden sei. Um diesem Muster zu begegnen, müssten Anti-DEI-Gesetze direkt angefochten und maximalistische Auslegungen, die den Geltungsbereich ohnehin schon unterdrückender Maßnahmen ausweiten, zurückgewiesen werden.
Zur Methode
Die fünf Autorinnen geben an, dass sie Texas als staatlichen Kontext gewählt haben, weil frühere Analysen den Bundesstaat als führenden Schauplatz von DEI-Beschränkungen ausgewiesen hätten. Für die UT Austin hätten sie sich als Untersuchungsort entschieden, weil die Hochschule als "öffentliche Flaggschiffinstitution des Bundesstaates" ein Brennpunkt der Umsetzung des Anti-DEI-Gesetzes sei.
Teil der Untersuchung waren 81 einstündige, offene, halbstrukturierte Interviews mit zentralen Akteurinnen und Akteuren der Umsetzungsbemühungen sowie drei Fokusgruppen mit insgesamt 13 Studierendenvertretungen. Hinzu kam die Teilnahme der Autorinnen an zahlreichen hochschulinternen Sitzungen und die Auswertung von 182 institutionellen Archivdokumenten und Webseiten.
Die Autorinnen konstatierten gegenüber IHE, dass die von ihnen dokumentierten Dynamiken auch an Hochschulen in Bundesstaaten mit ähnlichen Gesetzen und sogar in solchen ohne entsprechende Gesetze aufgrund des politischen Drucks auf Bundesebene auftreten dürften.
cva