

Manipulationsvorwürfe
DFG entscheidet im Fall Fulda
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat schriftliche Rügen gegenüber Professorin Simone Fulda von der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) und Professor Dr. Klaus-Michael Debatin vom Universitätsklinikum Ulm ausgesprochen. Im Fall Fuldas wurde zusätzlich eine einjährige Antragssperre verhängt. Die Untersuchung sei damit abgeschlossen, gab die DFG am Vormittag in einer Pressemitteilung bekannt. Den beiden Forschenden waren unzulässige Duplikate und andere Manipulationen von Abbildungen in mehr als 25 Publikationen seit den 1990er-Jahren vorgeworfen worden.
Fulda war wegen der Vorwürfe als Präsidentin der CAU zurückgetreten (Forschung & Lehre berichtete). Der Fall bewegte die Wissenschaftscommunity und hatte auch mediale Beachtung gefunden. Neben der DFG führten auch die Universitäten Frankfurt und Ulm Untersuchungen durch, an denen Fulda im betreffenden Zeitraum tätig war. Die Goethe-Universität Frankfurt hatte die Medizinerin vollständig entlastet. Auch die Universität Ulm stellte ihr Verfahren ein, erkannte aber Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis.
DFG stellt grobe Fahrlässigkeit fest
Die Untersuchung der DFG erstreckte sich auf elf Publikationen Fuldas als Erst- oder Mitautorin mit DFG-Förderbezug aus dem Jahren 2001 bis 2019 – acht davon sind laut Pressemitteilung "objektiv fehlerbehaftet". Debatin war an neun Publikationen beteiligt, sechs davon wurden beanstandet. Im Rahmen der Untersuchung seien gutachterliche Stellungnahmen eingeholt und Fulda und Debatin persönlich angehört worden.
In fünf Publikationen Fuldas und zwei Publikationen Debatins sei grobe Fahrlässigkeit festgestellt worden. Der Ausschuss sei Fuldas Argumentation nicht gefolgt, dass Darstellungsfehler ohne vorliegende Primärdaten nicht mehr mit hinreichender Sicherheit feststellbar seien. Die Primärdaten seien vorschriftsgemäß zehn Jahre lang aufbewahrt worden. Nach Ansicht der DFG ist der Rückgriff auf Primärdaten für die Beurteilung aber nicht zwingend erforderlich. Dass bestimmte Abbildungen fehlerhaft seien, habe sich teilweise bereits aus den vorhandenen Daten erschließen lassen. Der Ausschuss ist laut Mitteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass "ein Zustandekommen der Duplikate unter Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis hier ausgeschlossen" ist.
Fulda habe außerdem vorgebracht, dass sich die Vorwürfe ausschließlich auf "repräsentative Beispielabbildungen" beziehen würden. Mit bloßem Auge seien Unterschiede in den einander ähnlichen Abbildungen oft nicht erkennbar, weswegen sie die ihr vorgelegten Abbildungen nicht in Zweifel gezogen habe. Es handele sich also allenfalls um "versehentliche Verwechslungen", die zwischenzeitlich korrigiert worden seien. Laut DFG-Ausschuss sei es hingegen nicht nachvollziehbar, wie diejenigen Duplikate unerkannt bleiben konnten, bei denen nun objektive Verstöße gegen Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens festgestellt wurden. Diese hätten Fulda und Debatin "auch in ihren Rollen als Senior- oder Korrespondenzautor*innen zwingend erkennen müssen".
Stellungnahme Fuldas
Simone Fulda zeigte sich auf Anfrage von "Forschung & Lehre" erleichtert, dass auch das DFG-Verfahren nun abgeschlossen sei. In den komplexen Abbildungen ihrer Arbeiten sei es in der Tat zu unbeabsichtigten Verwechslungen gekommen, die sie bedauere. "Ich möchte aber betonen, dass ich zu keinem Zeitpunkt Daten manipuliert habe", sagte Fulda. "In keinem Fall – und das ist mir wichtig – haben die Verwechslungen der Abbildungen die Forschungsergebnisse verfälscht oder die wissenschaftlichen Aussagen der Publikationen verändert."
hes