

TU Berlin
Doch keine Viertelparität bei Präsidiumswahlen?
Ob Studierende bei künftigen Präsidiumswahlen an der Technischen Universität (TU) Berlin mehr Mitsprache erhalten wird weiter geprüft. Das hat Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra entschieden, wie der Tagesspiegel berichtete. Damit bleibt ein seit über zehn Jahren andauernder Konflikt zwischen den unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschule über die sogenannte Viertelparität weiter ungelöst.
Dabei hatten die Hochschulgremien bereits im Juli 2023 einer neuen Grundordnung zugestimmt, die die Viertelparität, also die Stimmgleichheit aller vier Statusgruppen bei Präsidiumswahlen, enthielt. Lediglich die Genehmigung durch die Senatsverwaltung stand noch aus. Die neue Grundordnung ist zwar genehmigt, nicht jedoch der Wahlkonvent. Dies teilte Czyborra laut Bericht TU-Präsidentin Professorin Geraldine Rauch mit.
Zehn Professorinnen und Professoren äußern verfassungsrechtliche Bedenken
Czyborra verwies demnach auf eine Beschwerde von zehn Professorinnen und Professoren der TU Berlin, darunter auch Mitglieder des Akademischen Senats. Diese hätten sich über die Einrichtung eines viertelparitätischen Wahlkonvents für Präsidiumswahlen beschwert und schriftlich ihre "Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit" des Gremiums geäußert. Die Verfasserinnen und Verfasser drohten bei der Umsetzung des Wahlkonvents mit Klagen. Als Rechtsaufsicht wird die Wissenschaftssenatorin den Sachverhalt daher weiter prüfen.
Der Wahlkonvent, der nur für Präsidiumswahlen zusammenkommen sollte, ging auf einen Kompromiss zurück: Im Jahr 2013 hatte der Erweiterte Akademische Senat der Hochschule für ein Ende der sogenannten Professorenmehrheit gestimmt, die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 fußt. Demnach müssen Professorinnen und Professoren bei Entscheidungen, die unmittelbar Lehre, Forschung und Berufungen betreffen, mindestens 50 Prozent der Stimmen haben. Der Beschluss des Erweiterten Akademischen Senats hatte daraufhin rechtlich keinen Bestand. Mit dem in den Folgejahren gefundenen Kompromiss sollen Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und sonstige Mitarbeitende bei den Präsidiumswahlen das gleiche Stimmgewicht wie Professorinnen und Professoren haben.
Kandidierende sollen im Wahlkonvent allerdings erst zur Wahl stehen dürfen, nachdem sie der weiter mehrheitlich mit Professorinnen und Professoren besetzte Akademische Senat nominiert hat. Nach Ansicht der beschwerdeführenden Professorinnen und Professoren ist das aber nicht ausreichend. Nach ihrer Auffassung müssen in dem Gremium, das über die Wahl der Präsidentin und des Präsidenten entscheidet, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Mehrheit stellen. Zudem sehen sie durch die Verkleinerung der Professorengruppe im Wahlkonvent die Repräsentanz aller Fakultäten nicht sichergestellt.
cpy