Sicherheitscheck
ETH überprüft Bewerberinnen und Bewerber
Die Eidgenössisch Technische Hochschule (ETH) Zürich wird für eine Regelung kritisiert, mit der sie Sicherheitsprüfungen von Bewerberinnen und Bewerbern durchführt. Die schweizerische Hochschule hatte Ende Oktober kommuniziert, nach welchen Kriterien Masterstudierende und Doktoranden aus Sicherheitsgründen abgewiesen werden sollen – um die Weitergabe von Wissen über innovative Technologien an mit Sanktionen belegte Länder wie Russland, Iran, China oder Syrien zu verhindern. Zu dieser Exportkontrolle sei die ETH verpflichtet, teilte sie im Oktober mit. Der Schweizer Nachrichtendienst (Nachrichtendienst des Bundes, NDB) habe in seinem Lagebericht deutlich gemacht, dass Universitäten ein beliebtes Ziel von Ausforschung seien.
Hinsichtlich der Zulassung von Masterstudierenden und Doktoranden frage die ETH laut Mitteilung, ob Bewerberinnen und Bewerber aus einem der insgesamt 23 "Risikoländern" (neben China, Russland und Iran auch Afghanistan, Libanon, Pakistan und Venezuela) stammen und ob sie sich für einen der 32 Studiengänge bewerben, der eine Sicherheitsprüfung nötig mache. Davon sind die Mehrzahl der 50 Masterstudiengänge der ETH betroffen, neben Cyber Security und Nuclear Engineering auch Chemie und Biologie. Außerdem sei eine Sicherheitsprüfung nötig, wenn das geplante Forschungsthema zur angewandten oder kritischen Forschung gehört oder kritische Technologien anwendet. Des Weiteren sei ausschlaggebend, ob sie an einer Institution mit Sicherheitsrisiko gearbeitet hätten und ob sie mit Mitteln gefördert würden, die aus einem der "Risikoländer" oder aus "unlauteren oder bedenklichen Quellen" stammten. Bei mehreren positiven Antworten empfehlt die ETH laut Mitteilung die Bewerbung abzulehnen.
Folgen und Reaktionen auf die Sicherheitsüberprüfung
Die Regel habe viele Studierende besorgt, wie die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) berichtet. Andere beschrieben das Vorgehen als rassistisch und ungerecht. Niemand könne etwas dafür, wo er oder sie geboren wurde. Die Hochschule habe ihr Vorgehen verteidigt. Sie argumentiert, dass prinzipiell alle Studiengänge von jedem studiert werden könnten, dass jede Bewerbung einzeln geprüft würde.
Das Verfahren scheint Masterstudierende gegenüber Promovierenden zu benachteiligen: Während die Promotionsbewerberinnen und -bewerber zunächst von den betreuenden Professorinnen und Professoren geprüft werden, ist die allgemeine Zulassungsstelle für die Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für Masterstudiengänge zuständig. Habe ein Professor oder eine Professorin besonderes Interesse an der Zusammenarbeit mit einem Kandidaten oder einer Kandidatin, könne er oder sie eine vertiefte Sicherheitsprüfung verlangen und weitere Unterlagen zur Person einreichen, wie die NZZ berichtet.
Medienberichten zufolge erwarten Expertinnen und Experten, die Regelung der ETH könne an anderen Hochschulen in der Schweiz und anderswo kopiert werden. Einige sehen dies als problematisch an, da sie die Richtlinien als zu streng betrachten und als Eingriff in die Freiheit der Professorinnen und Professoren, darüber entscheiden zu können, wen sie einstellen möchten. So erläutert es Professor Jörg Leuthold gegenüber der "NZZ". Auch vermuteten diejenigen, die die Richtlinien kritisieren, laut der "NZZ", dass der ETH talentierte Forschende entgehen könnten. Andere beurteilen gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Regelungen der ETH als Schritt in die richtige Richtung, um Ausforschung zu verhindern.
cpy