Person hält mit einer Hand eine Reihe von umfallenden Dominosteinen auf, so dass weitere Dominosteine mit Münzen nicht umfallen
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Compliance in der Wissenschaft
Gutes Compliance-Management ist präventiv

Durch enge Budgets wird Compliance an Unis immer wichtiger. Ein Gespräch mit der ersten Vizepräsidentin für Compliance an einer deutschen Hochschule.

Von Claudia Krapp 14.07.2020

Forschung & Lehre: Frau Professorin Görg, Sie sind seit April Vizepräsidentin für Compliance an der TU München, die erste dieser Art an einer deutschen Hochschule. Warum hat die TUM diese Position eingerichtet?

Angelika Görg: Die TUM ist seit 2006 durchgängig Exzellenz-Universität. Das hat sie nachhaltig verändert: hin zu einem modernen, internationalen Wissenschaftsbetrieb, bei dem Compliance zu einem Kernelement einer "Good Corporate Governance" geworden ist. Konsequenterweise hat die TUM die Position des "Vice President Compli­ance" neu geschaffen und das "TUM Compliance Office" eingerichtet, dem auch die Ombudspersonen angehören.

Portraitfoto von Prof. Dr. Dr. Angelika Görg
Angelika Görg ist emeritierte Professorin für Proteomik, Emerita of Excellence und "Vice President Compliance" an der TU München, zuvor war sie stellvertretende Ombudsperson der TUM. Astrid Eckert/TUM

F&L: Die beiden anderen Vizepräsidenten der TUM übernehmen Controlling und Entrepreneurship. Inwiefern lassen sich diese Begriffe aus der Privatwirtschaft auf Hochschulen übertragen?

Angelika Görg: Die TUM hat sich von einer nachgeordneten Behörde zu einer unternehmerischen Universität entwickelt, mit knapp 360 Millionen Euro Drittmitteln, über 1.300 Kooperationsverträgen und 80 Firmengründungen pro Jahr. Wir bewegen uns in einem komplexen, kompetitiven Umfeld, das sich sehr schnell wandelt. Sowohl unsere Exzellenz-Strategie wie auch unser Antrag "Exist Potenziale" für unternehmerische Gründungen zielen darauf ab, unsere Forschenden beim Einwerben von Drittmitteln, Vermarkten von Patenten und Lizenzen, bei der Gründung von Start-ups und bei Forschungskooperationen mit Industriepartnern zu unterstützen. Zudem agiert die TUM auch wirtschaftlich mit Forschungsdienstleistungen. Da ist es nur konsequent, Sicherheitskonzepte aus der Privatwirtschaft zu kennen und Techniken wie Controlling, Entrepreneurship und Compliance aktiv zu nutzen.

F&L: Welche Aufgaben übernehmen Sie als Vizepräsidentin für Compliance?

Angelika Görg: Dem "TUM Compliance Office" obliegt die Sicherung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Pra­xis, von Integrität und ethischem Wertebewusstsein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Beratung zu Whistleblowing bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten von TUM-Angehörigen, und die Einleitung von Ombudsverfahren. Aufbauend auf unseren Codes-of-Conduct (zu Research, Fundraising, Faculty Recruitment, Dual Career und Diversity) planen wir, einen "Compliance Guide" zu erstellen. Dieser soll Compliance-relevante Risiken, beispielweise bei der Drittmittelforschung, weiter minimieren. Dabei könnten wir zum Beispiel zu wiederkehrenden Fragen Tutorials ausarbeiten. Eine Erweiterung der Aufgaben je nach aktueller Lage ist denkbar. In den USA sind solche Ämter im Übrigen seit Jahren Standard, und viele Neuberufene aus dem anglo-amerikanischen Raum fordern dies auch ein.

F&L: Inwiefern sind Sie als frühere Ombudsperson für die neue Stelle prädestiniert?

Angelika Görg: Für die Lösung der Konflikte ist es wichtig, die Abläufe eines Forschungsprojekts, die Dynamik in einer Forschergruppe, den Erfolgszwang, die fachspezifischen Publikationsweisen und zwischenmenschlichen Fallstricke zu kennen. Als etablierte Wissenschaftlerin mit Leitungserfahrung konnte ich mich meist ganz gut in die Situation hineinversetzen und vermitteln. Die Ombudsperson muss auf allen Hierarchiestufen auf Augenhöhe agieren können, um zum Beispiel bei strittigen Betreuungsverhältnissen die Verantwortungen, Aufgabenstellung und Mittelverteilung klarstellen zu können und eventuell unwissentliche Fehler beider Seiten zu bereinigen. Die Erfahrung als Ombudsperson hat mir gezeigt, dass sich die Fälle nicht nur auf das Verletzen der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis beziehen, sondern ein umfassendes und ganzheitliches Verständnis der Integrität an einer Hochschule fordern. Im Unterschied dazu sollte Compliance vor allem präventiv eingesetzt werden, um  Risiken vorab zu minimieren, bestenfalls durch klare Definitionen zu verhindern. Daher ist ein umfassender Compliance Guide, der die bisherigen Richtlinien, Leitlinien, Satzungen und Codes of Conduct ergänzt, unbedingt erforderlich. Das neue Amt des "Vice President Compliance" ist eine große Aufgabe, für das sich Personen aus dem Kreis der "TUM Emeriti of Excellence" besonders eignen. Wir haben keine Verpflichtungen und keine Abhängigkeiten mehr, aber jede Menge Berufs- und Lebenserfahrung.

"Compliance bezieht sich auf die gesamte Hochschule, nicht nur die oberste Leitungsebene."

F&L: Wo muss Compliance auf anderer Ebene als von der Vizepräsidentin durchgesetzt werden?

Angelika Görg: Die wesentliche Aufgabe des "Vice President Compliance" ist es, den Präsidenten zu beraten, Verhaltensregeln weiterzuentwickeln, Risikofelder zu erkennen und Hinweise zu verfolgen. Die zuverlässige Einhaltung der Regeln ist jedoch Aufgabe jeden einzelnen Mitglieds der Hochschule. Compliance bezieht sich auf die gesamte Hochschule, nicht nur die oberste Leitungsebene. Im "Compliance Office" arbeiten wir entsprechend im Team: Die Ombudspersonen behandeln die wissenschaftlichen Konflikte; die Ombudsperson nach Tarifvertrag der Länder (TVL) befasst sich mit Konflikten im Wissenschaftsmanagement. Das "Compliance Office" kümmert sich um zielgruppengerechte Kommunikation und Beratung der unterschiedlichen Stakeholder. Das gelingt durch Maßnahmen wie Workshops, Fortbildungen, Compliance Guides und Best Practices. Diese müssen eindeutig, verständlich und praxisrelevant sein. Das "Compliance Office" kann zudem unter Wahrung strikter Vertraulichkeit sowohl die Expertise der Fachabteilungen, als auch die der "TUM Emeriti of Excellence" einholen. Dies ist ein großer Vorteil, da die unterschiedlichen Fachrichtungen einer Universität ganz unterschiedlich "funktionieren". Compliance muss die Besonderheiten der Disziplinen (zum Beispiel Medizin versus Maschinenbau) kennen und berücksichtigen.

F&L: Wie könnte man Compliance strukturell anders umsetzen als die TUM es tut?

Angelika Görg: Wir haben diese Struktur gewählt, weil sie hinsichtlich Handlungsfähigkeit, Wirksamkeit und Sichtbarkeit sehr effizient ist. Die Einführung eines zertifizierten Compliance Management Systems (CMS) in Analogie zu Unternehmen ist hingegen kosten- und personalintensiv.

F&L: Widerspricht die Compliance-Umsetzung der Freiheitsdefiniton der Wissenschaft?

Angelika Görg: Freiheit ist nicht frei von Regeln. Sowohl Artikel 13 der Europäischen Charta der Grundrechte als auch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz garantieren die Wissenschaftsfreiheit. Diese wird jedoch nicht ohne Rücksicht auf Rechte Dritter oder Interessen der Allgemeinheit gewährt. Ein Widerspruch entsteht nicht durch Compliance, also durch die Einhaltung rechtlicher, wissenschaftsspezifischer und organisationsinterner Regelungen. Aber Forschungsfreiheit verlangt wissenschaftliche Integrität und Transparenz – so wie sie in verschiedenen Kodizes festgelegt sind. Als Paradebeispiel gelten hier die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formulierten Standards für gute wissenschaftliche Praxis, der DFG Kodex von 2019. Hochschulkooperationen mit Unternehmen erfordern zum Beispiel Transparenz-Regeln, die einen Ausgleich finden zwischen Forschungsfreiheit und dem Schutz der beiderseitigen Interessen. Ein entsprechender Vertrag kann die Wissenschaft auch vor einer möglichen Einflussnahme des Geldgebers schützen. Hier liegt oft ein Missverständnis vor: Compliance erlässt keine weiteren Regularien, sondern erklärt die bereits bestehenden, aktualisiert sie und stellt sie transparent dar. Sie professionalisiert und strukturiert die Prozesse. Compliance schränkt nicht ein, sondern unterstützt die wissenschaftliche Kreativität. Dabei berücksichtigt sie die unterschiedlichen Ausrichtungen der Forschung. Sie gibt Sicherheit, da sie die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit definiert und aufzeigt. Damit wird das "TUM Compliance Office" auch eine Serviceeinheit für die Forschung. Unser Ziel ist, die wissenschaftliche Arbeit zu entlasten.

"Forschungsfreiheit verlangt wissenschaftliche Integrität und Transparenz."

F&L: Braucht ihrer Ansicht nach jede Hochschule mehr Compli­ance-Strukturen?

Angelika Görg: Das muss jede Hochschule für sich entscheiden. Die Universität, die sich als klassische Verwaltungseinheit mit behördlichem Charakter sieht, kann vielleicht eher auf Compliance Strukturen verzichten, zumal es keine gesetzliche Verpflichtung hierfür gibt. Für die TUM gehört es zu ihrem Selbstverständnis und ich halte Compliance-Strukturen für erforderlich. Der Stifterverband empfiehlt den Geldgebern, nur Wissenschaftseinrichtungen mit Compliance-Regelungen zu berücksichtigen.

F&L: Welche Maßnahmen vermissen Sie in der deutschen Wissenschaft?

Angelika Görg: Es mangelt nicht an Leitlinien und Kodizes, sondern an deren strategischem Management. Innovative Forschung muss Risiken eingehen können, um Chancen zu ergreifen. Wir erleben heute wissenschaftlich-technische Entwicklungen in einer Dichte und Geschwindigkeit wie seit Jahrzehnten nicht, ob in den Bio-, Material-, Informations- oder Kommunikationswissenschaften. Dazu Hochschulausgründungen, neue Kooperationsformen, vielfältiger Wissenstransfer. Die Folgen der schnellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind nicht leicht kontrollierbar, die Folgen eines möglichen Schadens bisweilen nicht absehbar. In diesem Wandel soll das präventive Compliance Management strategisch Schaden – ob finanziell, personell oder in der Reputation – vermeiden und letztendlich damit auch Ressourcen sparen.