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Berlin
Konflikt um Hauptstadtzulage geht vor Gericht

Hochschulen und Gewerkschaften lassen gerichtlich feststellen, inwieweit Anspruch auf die Zulage besteht. Ihre Finanzierung ist noch ungeklärt.

07.04.2025

Im Konflikt um die Hauptstadtzulage streben Berliner Hochschulen und die Gewerkschaften Verdi sowie Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) nun eine gerichtliche Klärung an. Das geht aus Pressemitteilungen der "Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen" und der GEW Berlin hervor. Der Berliner Senat hätte bislang keine rechtssichere und verbindliche Rechtsauskunft gegeben, ob den etwa fünfzigtausend Beschäftigten an Berliner Hochschulen die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro zustehe. Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage ist seit dem 1. April in Kraft.

Verdi habe die Geltung der Hauptstadtzulage nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst im letzten Jahr auch für die Beschäftigten an Berliner Hochschulen gefordert, berichtet der "Tagesspiegel". Die Hochschulleitungen hätten dies abgelehnt, weil die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Nun soll eine Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage Gewissheit bringen.

Für Unmut sorgt zudem die ungeklärte Finanzierung der Hauptstadtzulage, "denn anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden billigt der Berliner Senat den Universitäten und Hochschulen bisher keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung einer Hauptstadtzulage zu", heißt es in der Erklärung der Landeskonferenz und der Gewerkschaften. Gegen diese Ungleichbehandlung wende man sich gemeinsam. Laut "Tagesspiegel" würden sich die Mehrausgaben für die Hochschulen auf etwa 7,5 Millionen Euro pro Monat belaufen.

Weitere Schritte

Neben der Verbandsklage wollen Verdi und GEW Berlin ihre Rechtsauffassung über Musterklagen durchsetzen. "Damit wollen wir den Beschäftigten zu ihrem Recht verhelfen und gleichzeitig dem Senat signalisieren, dass er hier finanziell in der Pflicht ist, den Hochschulen die entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen", erklärte die Vorsitzende der GEW Berlin, Martina Regulin. Die Hochschulen haben nach eigener Auskunft gegenüber ihren Beschäftigten auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten verzichtet, sodass der Anspruch auf Auszahlung nicht verfällt.

hes