Hochschulhaushalt
Landesrechnungshof wirft Viadrina unwirtschaftliches Handeln vor
"Die Viadrina gönnte sich aus Steuermitteln die eine oder andere Luxusausgabe", resümiert die Direktorin des Brandenburgischen Rechnungshofs das Prüfungsergebnis für den aktuellen Jahresbericht 2025. Dieser wurde am Montag von Rechnungshofpräsident Harald Kümmel präsentiert. Im Prüfbericht für die Europa-Universität Viadrina (EUV) werden dieser "erhebliche Defizite im Verwaltungshandeln" vorgeworfen.
Laut EUV handelt es sich um Einzelfälle
Zunächst nimmt der Bericht Bezug auf ein Sommerfest zum Semesterende 2023. Dort seien Grillbuffets und Getränke von der EUV finanziert worden, obwohl "die Finanzierung von Bewirtungen, an denen nur Mitarbeitende teilnehmen", aus Steuergeldern nicht zulässig sei. Auch Geschenke an Mitarbeitende zu privaten Anlässen im Gesamtwert von 370 Euro seien seitens der EUV unzulässigerweise erfolgt.
Bei einigen weltweiten Dienstreisen wird seitens des Landesrechnungshofs bemängelt, dass "weder Einladungen noch Teilnahmebestätigungen oder Forschungsnachweise vorlagen", so dass nicht eingeschätzt werden konnte, ob die Dauer "von neun bis 40 Tagen" dieser Reisen tatsächlich dienstlich notwendig war. Bei den Flugreisen seien "sehr hohe Flugkosten" ohne Nachweis für die Wahl der wirtschaftlichsten Flugverbindung erstattet worden.
"Bei den beanstandeten Dienstreisen, Geschenken und dem einen Mitarbeitergrillen handelt es sich um Einzelfälle."
Michaela Grün, Leiterin der EUV-Kommunikationsabteilung
"Als öffentliche, aus Steuermitteln finanzierte Einrichtung sehen wir uns selbstverständlich den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Bei den beanstandeten Dienstreisen, Geschenken (in einer Gesamthöhe von 370,- € bei einem Gesamthaushalt von über 35 Millionen Euro) und dem einen Mitarbeitergrillen handelt es sich um Einzelfälle", begegnet die Leiterin der EUV-Kommunikationsabteilung, Michaela Grün, auf Anfrage von Forschung & Lehre den Vorwürfen des Rechnungshofs. Man habe "sogleich, als uns die beanstandeten Fälle zur Kenntnis gelangten", Maßnahmen getroffen, dass künftig so etwas nicht mehr vorkomme.
Der Rechnungshof wirft der Hochschule außerdem vor, dass Geschehnisse um den Wechsel eines Professors an eine andere Hochschule "hochschul- und beamtenrechtlich außergewöhnlich" seien: "Des Weiteren finanziert die Viadrina einen Lehrstuhl an einer anderen Hochschule für 253.400 Euro im Jahr – ohne Gegenleistung", heißt es in der Pressemitteilung zum Bericht des Landesrechnungshofs. Die Hochschule hatte demnach einen Professor ohne Berufungsverfahren ernannt und ihn später an eine andere Hochschule versetzt. Die EUV werde bis zum Jahr 2035 mindestens 4,4 Millionen Euro an die andere Hochschule zahlen.
Steigende Ausgaben für Studierende trotz sinkender Nachfrage
Um der hochschulrechtlichen Aufgabe gerecht zu werden, den Studierendensport zu fördern, sei 1994 der Universitätssportclub Viadrina Frankfurt (Oder) e. V. (USC) gegründet worden. Dieser habe im Jahr 2023 Kosten in Höhe von rund 60.000 Euro erzeugt. Allerdings sind laut Prüfbericht von den 1.298 Mitgliedern im Jahr 2023 "nur 38 Prozent Studierende" gewesen (2022: 58 Prozent).
"Die Studierendenzahlen an der EUV sinken seit Jahren drastisch", stellt der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht fest. Die EUV habe zwischen dem Wintersemester 2019/2020 und dem Wintersemester 2023/2024 fast jeden dritten Studierenden verloren. Im Wintersemester 2024/2025 sei die Studierendenzahl weiter gesunken.
"Während also die Studierendenzahlen zurückgingen, stieg im gleichen Zeitraum die Finanzierung der EUV für Forschung, Lehre und Transfer durch das Land kontinuierlich von 30,9 auf 35,5 Millionen Euro", bilanziert der Bericht. Damit hätten sich die Kosten pro studierende Person in diesem Zeitraum "von 5.133 Euro auf 9.026 Euro pro Jahr" nahezu verdoppelt.
"Nicht nachgefragte Studiengänge sind einzustellen; neue Studiengänge sollten entwickelt werden."
Landesrechnungshof Brandenburg, Jahresbericht 2025
Bezüglich der Auslastung von Studiengängen zeige sich laut Landesrechnungshof "ein dramatisches Bild" von nur 60 Prozent. "Das bedeutet, dass rechnerisch 40 Prozent der Lehrkapazitäten ungenutzt blieben", bemängelt der Bericht. Darüber hinaus zogen 30 Prozent des Studienangebots der EUV in den letzten vier Jahren nur durchschnittlich fünf neue Studierende pro Semester an. "Nicht nachgefragte Studiengänge sind einzustellen; neue Studiengänge sollten entwickelt werden", fordert der Rechnungshof.
"Wir haben heute bereits wieder mehr Studierende als im vergangenen Sommersemester."
Michaela Grün, Leiterin der EUV-Kommunikationsabteilung
"Dass wir auf die gesunkenen Studierendenzahlen mit einer intensiven Reformagenda reagieren, hat selbst der Rechnungshof gelobt", erwidert Grün gegenüber Forschung & Lehre. Man enwickle neue Studiengänge, attraktive, innovative Lehrformate, steigere die Attraktivität des Campus. "All das beginnt Früchte zu tragen. Die Zahl unserer Studienanfängerinnen und Studienanfänger steigt und wir haben heute bereits wieder mehr Studierende als im vergangenen Sommersemester", führt Grün aus. Die Kosten pro Studierende, die der Rechnungshof als zu hoch bezeichne, würden weiterhin deutlich unter jenen der Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und in etwa auf der Höhe der Universität Potsdam liegen.
Kritik an der Erhöhung von Aufwandsentschädigungen
Der Stiftungsrat ist laut Bericht ein zentrales Beratungsorgan der EUV, das unter anderem Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung beschließt. Dem Stiftungsrat gehörten im Jahr 2023 demnach neun ehrenamtliche Mitglieder an, die ihre Reisekosten und sonstige Auslagen erstattet bekommen haben. Der Rechnungshof stellte fest, dass keine der (verpflichtenden) vier Stiftungsratssitzungen länger als 2,5 Stunden dauerte, dafür aber insgesamt rund 14.000 Euro angefallen sind.
Auch habe der Stiftungsrat im Jahr 2024 "einstimmig seine Aufwandsentschädigungen auf 1.000 Euro pro Sitzung für den Vorsitz und die Stellvertretung sowie auf 500 Euro für reguläre Stiftungsratsmitglieder" erhöht, ohne dies zu begründen.
Hinzu käme, dass trotz Änderung der Rechtsform der EUV in eine Stiftungsuniversität im Jahr 2008 im Haushaltsjahr 2023 zwar Spenden in Höhe von rund 61.000 Euro eingingen. Im gesamten Zeitraum konnten aber "kaum nennenswerte Zustiftungen" akquiriert werden. Das ursprüngliche Ziel sei es gewesen, aufgrund von Steuervorteilen einer Stiftung sowohl Anreize für potentielle Spenderinnen und Spender als auch für Zustifterinnen und Zustifter zu schaffen. "Die EUV ist dringend gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Spendenaufkommen zu erhöhen und Zustiftungen einzuwerben", folgert der Rechnungshof.
Stellungnahme des Ministeriums zu den Vorwürfen
Das Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Brandenburgs hat laut Rechnungshof zum Entwurf des Jahresberichtsbeitrags schriftlich Stellung bezogen. Demnach habe der Stiftungsrat "ein umfangreiches Aufgabenportfolio" aus Gremienarbeit, Mitgliedergewinnung und Sitzungsvorbereitung.
Ausführlich habe das MWFK dargelegt, dass und wie die EUV einen umfassenden Reformprozess zur Profilierung von Lehre und Forschung mit dem Ziel angestoßen habe, mehr Studierende zu gewinnen. Das Ministerium halte zudem das Agieren der EUV bezüglich des Professors für rechtmäßig. Durch eine analoge Anwendung der hochschulgesetzlichen Normen seien sowohl die Übernahmeverpflichtung als auch die Weiterbeschäftigung und die Freistellung des Professors zugunsten der Forschung zulässig. Der Landesrechnungshof hält auch nach der Stellungnahme des MWFK an seinen Prüfungsergebnissen und Empfehlungen fest.
"Bei der Gewinnung geeigneter Mitglieder mit entsprechender Expertise steht der Stiftungsrat im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Gremien im Wissenschaftsbereich."
Stephan Breiding, Sprecher des MWFK
Gegenüber Forschung & Lehre erläuterte Stephan Breiding, Sprecher des MWFK, die Aufgaben des Stiftungsrats genauer: "Der überwiegend extern besetzte Stiftungsrat der Viadrina ist nicht nur ein Beratungs-, sondern ein Entscheidungs- und Aufsichtsgremium mit einem umfassenden Aufgabenportfolio. Er übernimmt viele Aufgaben, die an den anderen Hochschulen das Ministerium übernimmt. Und er begleitet die Hochschule, wie vom Wissenschaftsrat empfohlen, eng und intensiv bei ihrem Reformprozess." Fokussiere man beim Aufwand lediglich auf die reine Sitzungszeit des Gremiums, unterschlage man den tatsächlichen Zeitaufwand mit umfangreicher Vor- und Nachbereitung sowie der Anreise. "Bei der Gewinnung geeigneter Mitglieder mit entsprechender Expertise steht der Stiftungsrat im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Gremien im Wissenschaftsbereich", fügte Breiding hinzu. Personen, die das Wissenschaftsministerium beziehungsweise die EUV vertreten, würden "selbstverständlich keine Aufwandsentschädigung" erhalten.
"Die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hat in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen."
Tobias Dünow, Staatssekretär und Mitglied des Stiftungsrats
Staatssekretär und Mitglied des Stiftungsrats der Viadrina, Tobias Dünow, hat Forschung & Lehre außerdem über die Reformbemühungen der EUV informiert: "Die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hat als Stiftungsuniversität ein besonderes Maß an Autonomie, in ihrem Verwaltungshandeln ebenso wie in ihrer Ausrichtung. Sie hat in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihr Profil zu schärfen, ihre Organisationsstruktur zu reformieren, ihre Forschungskooperationen zu stärken und attraktiver zu werden." Diese Bemühungen zeigten bereits Erfolg darin, dass die Hochschule im laufenden Wintersemester einen Zuwachs der Studierendenzahlen bei den Erstsemestern verzeichnen könne. Dieser sei zwar "klein, aber der erste seit sieben Jahren". Der Landesrechnungshof habe in seinem Bericht bereits festgestellt, dass die aufgezeigten Mängel schnell und mit überschaubarem Aufwand beseitigt werden könnten. "Ich freue mich, dass die Viadrina das nicht nur bereits angekündigt, sondern in Teilen schon umgesetzt hat", ergänzte Dünow.
aktualisiert am 10. Dezember um 9:10 Uhr [Ergänzung Statements Ministerium und Mitglied Stiftungsrat]; erstmals veröffentlicht am 9. Dezember 2025
cva