Illustration mit einer Frau links und einem Mann rechts, die jeweils an einem Rednerpult stehend Argumente inform von roten Linien austauschen.
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TU Berlin
Linker Kongress hat mit inhaltlichen Einschnitten stattgefunden

Die TU Berlin hat im Vorfeld Änderungen am Inhalt von Vorträgen verlangt. Anlass war ein Schreiben eines Anwalts der AfD zu Neutralitätsverstößen.

17.06.2026

Der Kongress Take back the future hat nach inhaltlichen Eingriffen des Universitätspräsidiums der Technischen Universität (TU) Berlin vom 12. bis 14. Juni mit rund 1.900 Teilnehmenden und etwa 90 Vorträgen stattgefunden. Die Co-Organisatoren Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (SDS) der Partei Die Linke und Studis gegen Rechts der TU Berlin zeigten sich laut Medienberichten erleichtert, dass der Kongress nicht abgesagt werden musste. 

Stattdessen sind laut SDS-Angaben auf Social Media zehn Programmtitel angepasst und vier der 14 umstrittenen Vorträge auf Standorte außerhalb des Hochschulgeländes verlegt worden. Die TU hätte sie als zu AfD-kritisch angesehen und mit einem Verbot des Kongresses gedroht. 

Inhaltliche Eingriffe als Reaktion auf Druck der AfD 

Der Darstellung der Veranstalter zufolge soll ein Anwalt die Universität mit Bezug auf das Gebot politischer Neutralität unter Druck gesetzt und mit rechtlichen Schritten gegen den Kongress gedroht haben, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Vortag des Kongresses. Dem Spiegel zufolge handelt es sich dabei um den Medienanwalt Dr. Ralf Höcker, den der Berliner AfD-Landesverband mit der Beschwerde beauftragt habe. 

Eine TU-Sprecherin teilte der dpa auf Nachfrage mit: "Wir haben das Bestreben, parteipolitischen Streit insgesamt vom Campus fernzuhalten. In konstruktiver Abstimmung mit den studentischen Veranstalter*innen wurde das Programm daher gesichtet und in einzelnen Punkten angepasst." Um welche Punkte genau es gehe, habe die Sprecherin nicht gesagt. 

Die Organisatoren des Kongresses haben in ihrem Programmheft inhaltliche Anpassungen zumindest in Teilen transparent gemacht. So kann man dort erfahren, dass der Vortrag "Antifeminismus – wie AfD, CDU & Co. uns mit Anti-Gender-Narrativen in traditionelle Rollenbilder zurückversetzen wollen" umbenannt wurde in "Wie reaktionäre bis rechtsextreme Kräfte Anti-Gender-Narrative in traditionelle Rollenbilder zurückversetzen wollen". Der Vortrag "Björn Höcke – Enthüllung eines Faschisten" des Soziologen Andreas Kemper fand an einem ausgelagerten Standort unter dem neuen Titel "Warum darf man Höcke als Faschisten bezeichnen?" statt. Schwerpunktmäßig befasste sich die Veranstaltung mit Faschismus, Krieg, Feminismus, Kapitalismus und sozialen Konflikten. 

Neutralitätsgebot versus Wissenschafts- und Meinungsfreiheit? 

Erst Mitte April hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag (21/5318) mit dem Titel "Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern" eingebracht. Darin heißt es, dass wissenschaftliche Erkenntnis im Streit der Argumente entstehe: "Wo legitime Positionen – auch zu kontroversen gesellschaftlichen Fragen – faktisch nicht mehr geäußert werden, weil Betroffene Nachteile, Anfeindungen oder institutionelle Sanktionen befürchten, verengt sich der Diskurs". Indes hat sich der Berliner AfD-Landesverband dazu entschlossen, Kongressinhalte von Studierenden mittels des Neutralitätsgebots unterbinden zu wollen. 

Die Berliner Senatorin Ina Czyborra (SPD) äußerte sich gegenüber dem Tagesspiegel zum studentischen Kongress an der TU Berlin. "Neutralität heißt für Hochschulen nicht, dass eine Veranstaltung politisch neutral sein muss", erläuterte sie. Die Hochschule müsse lediglich allen politischen Meinungen genügend Raum geben. Die zeitliche Nähe zum Wahlkampf könnte als Kontext das Mäßigungsgebot als Begründung für die Anpassungen rechtfertigen. Dies sei Auslegungssache. Allgemein sehe sie den zunehmenden Druck der AfD auf Schulen und Hochschulen mit Sorge. Laut Nicole Gohlke, bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, wird das Neutralitätsgebot "gezielt als Waffe gegen kritische Auseinandersetzungen mit der AfD eingesetzt". 

Dem Vernehmen nach kritisieren Stimmen aus der Wissenschaft und den Medien, dass die TU mit ihren Eingriffen in die Veranstaltungsplanung den Eindruck erweckt habe, dass zumindest ein Teil des Kongressprogramms gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe. Der Tagesspiegel zitiert TU-Soziologin Professorin Sabine Hark mit der Auffassung, das Neutralitätsgebot begründe nach herrschender Auffassung keine generelle Pflicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit privater oder studentisch getragener Veranstaltungen in Hochschulräumen. Sie zweifele die rechtliche Grundlage des Eingriffs seitens der Universität deshalb an. Ähnlich äußerten sich unter anderem Rahel Jaeggi, Philosophie-Professorin und Direktorin des Centre for Social Critique an der Humboldt-Universität in Berlin, sowie Robin Celikates, Professor für Sozialphilosophie und Anthropologie an der Freien Universität Berlin, gegenüber der taz und dem Spiegel. Auf Anfrage von Table-Briefings bezeichnete der Göttinger Rechtswissenschaftler Professor Hans Michael Heinig das Vorgehen der Hochschulleitung sogar als "rechtswidrig" und als "Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit". 

Hannah Ruschemeier, Professorin für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung an der Universität Osnabrück, konkretisierte in einem Gastbeitrag für die FAZ vom 14. Juni: "Für Universitäten kann es ein solches allgemeines Gebot nicht geben. Einzelne verbeamtete Wissenschaftler unterliegen dem Mäßigungsgebot und dem Gebot der Unparteilichkeit ihrer Amtsführung, zuvörderst sind Universitäten aber der freiheitlichen Grundordnung und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet." Dass Universitäten durch die Zulassung von Veranstaltungen von Studierenden gezielt die Chancengleichheit der Parteien verletzen könnten, hält Ruschemeier für fraglich. Die Untersagung eines wissenschaftlichen Vortrags durch Hochschulleitungen stelle einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit dar und käme einer "Kapitulation vor Instrumentalisierungen des Neutralitätsgebots" gleich. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit politischen Themen falle unter den Schutz des Grundgesetzes, politische Propaganda, Agitation oder Parteischulung jedoch nicht. "Hochschulen haben die Pflicht, zur Erhaltung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates und verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen beizutragen", stellt die Rechtswissenschaftlerin klar.

cva