Schild an der TU Chemnitz mit dem Namen der Hochschule.
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TU Chemnitz
Rektorenwahl weiter Streitpunkt

Im Streit um die Rektorenwahl erwartet der Senat die Einleitung weiterer Schritte vom Hochschulrat. Ein Mitglied des Rats ist inzwischen ausgetreten.

12.11.2021

Die TU Chemnitz kommt nicht zur Ruhe: Im Streit um die Wahl eines neuen Rektors an der TU Chemnitz ist der weitere Verlauf offen. Der Senat der Hochschule hatte sich in der letzten Woche erstmals öffentlich zu der Auseinandersetzung mit dem Hochschulrat geäußert und diesen dazu aufgefordert, notwendige Schritte für ein rechtskonformes Wahlverfahren einzuleiten.

Der Hochschulrat hatte einen Wahlvorschlag erarbeitet, der nicht den aktuell amtierenden Rektor Professor Gerd Strohmeier enthielt, obwohl sich auch dieser um eine erneute Amtszeit beworben hatte. Der Senat bestätigte in seiner Erklärung, dass er im Juni ein juristisches Gutachten zum Wahlvorschlag des Hochschulrats bei einem ausgewiesenen Hochschulrechtler in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten hatte dem Vorsitzenden des Hochschulrates, Professor Reimund Neugebauer, Befangenheit und Voreingenommenheit bei der Kandidatenauswahl vorgeworfen, wie verschiedene Medien berichteten. Gegen den Willen des Senats sei dies an die Öffentlichkeit gegeben worden.

In dem Gutachten wurde Neugebauer, der auch Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft ist, vorgeworfen, dass es "Anhaltspunkte für ein besonderes Näheverhältnis" zwischen ihm und einem Bewerber, sowie "eine nicht sachlich begründete Ablehnung gegenüber dem Bewerber Prof. Dr. Stohmeier" gebe, wie die "FAZ" berichtete.

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV) Bernhard Kempen hatte Ende Oktober gefordert, dass Neugebauer sein Amt als Hochschulratsvorsitzender ruhen lassen sollte, bis die Befangenheitsvorwürfe ausgeräumt seien. Der Hochschulrat der TU Chemnitz hatte in der Folge Anfang November darauf hingewiesen, dass er den Befangenheitsvorwurf gegenüber Professor Neugebauer bereits am 11. Oktober zurückgewiesen habe. Dabei sei einstimmig festgestellt worden, dass Neugebauer nicht befangen gewesen sei und auch weiter am Rektorwahlverfahren teilnehmen könne.

Unmittelbar im Anschluss an diese Erklärung des Hochschulrats vom 2. November 2021 sei laut Bericht der "Freien Presse" ein Mitglied des Hochschulrats zurückgetreten. Bei diesem handelt es sich um Professor Niels Kroemer, Betriebsleitung des Siemens-Werks für Kombinationstechnik Chemnitz. Er sei "wegen des zermürbenden und hochpolitisierten Rektor-Wahlverfahrens aus dem Hochschulrat ausgetreten", sagte Kroemer "Forschung & Lehre". Die Ursache liege in dem Konstrukt der Rechte und Pflichten von Hochschulrat einerseits und Senat andererseits. Die Untauglichkeit der bestehenden gesetzlichen Regelungen habe er auch in einem persönlichen Gespräch im Sächsischen Wissenschaftsministerium kundgetan.

Diese Kritik erstaunt. Denn das Sächsische Hochschulgesetz zeichnet eine Besonderheit aus: Der Hochschulrat hat bei der Rektorenwahl die Aufgabe, einen Wahlvorschlag lediglich "im Benehmen mit dem Senat" zu erstellen. In anderen Bundesländern ist "Einvernehmen" zu erreichen. In Sachsen ist es damit möglich, dass sich der Hochschulrat über die Kritik des Senats hinwegsetzen kann und die Rektorenwahl dann durch den Erweiterten Senat der Hochschule erfolgt. Allerdings erscheint es als fraglich, ob mit der Aufforderung des Senats an den Hochschulrat, einen rechtskonformen Listenvorschlag zu unterbreiten, bereits das gesetzlich geforderte "Benehmen" hergestellt ist.

cpy