Portraitfoto von Professor Metin Tolan.
Universität Göttingen / Swen Pförtner

Uni Göttingen
Senat wählt Tolan endgültig ab

Der Stiftungsausschuss hatte sich gegen die Abwahl des Universitätspräsidenten ausgesprochen. Nun klagt Tolan gegen seine Kündigung.

26.11.2024

Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat am 21. November 2024 die Abwahl des Universitätspräsidenten Professor Metin Tolan bestätigt. Das gab die Hochschule in einer Pressemitteilung bekannt. Zuvor sei in einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Stiftungsausschuss keine Einigung erzielt worden. Gemäß der universitären Regularien lag die abschließende Entscheidung deswegen allein beim Senat, der seinen Vorschlag zur Abwahl in einer unmittelbar folgenden Sondersitzung bekräftigte.

Als oberstes Aufsichtsgremium der Universität hatte der Stiftungsausschuss die Abwahl des Präsidenten vor einem Monat klar zurückgewiesen. Es liege keine nachvollziehbare Begründung vor, hatte es geheißen. Bis zur Einigungssitzung blieb Tolan deswegen vorerst im Amt.

Kritik aus dem Stiftungsausschuss – Vorsitzender tritt zurück

Der nun endgültige Beschluss sei unverantwortbar, sagte der Vorsitzende des Stiftungsausschusses, Professor Peter Strohschneider laut Pressemitteilung. Er füge der Universität Göttingen sowohl in der Innen- als auch in der Außenwahrnehmung Schaden zu und sei darüber hinaus "mit Formen der persönlichen Herabwürdigung von Metin Tolan auch in der Öffentlichkeit verbunden, die nicht akzeptabel sind". Wie mehrere lokale Medien Ende letzter Woche berichteten, zog Strohschneider die Konsequenzen aus der Entscheidung und trat mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück.

Auch Tolan kritisierte, dass der Senat die Entscheidung "ohne konkrete Sachgründe nur basierend auf Gerüchten und falschen Fakten" getroffen habe. Gegenüber "Research.Table" stellte er die jetzt erfolgte Abwahl als längeren Prozess dar: Wenn ihnen Entscheidungen nicht gefielen, hätten die Senatsmitglieder regelmäßig "mit der Abwahlkarte gedroht". Im Interview räumte Tolan allerdings auch ein, dass eine gleich zu Beginn seiner Amtszeit durchgeführte Strukturreform für Unruhe gesorgt hätte. Der Stiftungsausschuss und der Stiftungsrat der Universität hätten den Reformprozess jedoch stets unterstützt.

Laut dpa-Bericht soll in diesem Jahr eine Findungskommission für den neuen Präsidenten beziehungsweise die neue Präsidentin eingesetzt werden. Der Senat plane außerdem einen Prozess zur besseren Zusammenarbeit der verschiedenen universitären Gremien – zwecks "Wiederbelebung und Weiterentwicklung des Göttingen Spirits".

Ex-Präsident klagt gegen Kündigung

Der ehemalige Präsident der Uni Göttingen klagt gegen seine Kündigung, berichtet die dpa Mitte Februar. Um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufzuschieben, habe Tolan außerdem einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, wie das Verwaltungsgericht Göttingen mitteilte. Laut eines Gerichtssprechers sei es unwahrscheinlich, dass es bei dem Eilantrag noch rechtzeitig zu einer Entscheidung kommen werde. Tolans Kündigung könne aber auch nachträglich aufgeschoben werden. Das niedersächsische Wissenschaftsministerium habe mitgeteilt, die Kündigung entspreche den Vorschriften des Hochschulgesetzes nach der Abwahl des ehemaligen Präsidenten durch den Senat.

Anfang des Monats hatten sich Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), die Dekaninnen und Dekane sowie der Senat auf Professor Axel Schölmerich als Interimspräsident geeinigt. Der Psychologe und ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Bochum soll das Amt am 1. März 2025 für ein Jahr übernehmen. Seine Aufgabe wird es sein, die Übergangszeit bis zur Wahl einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten zu überbrücken.

aktualisiert am 17.2. um 10.10 Uhr mit dpa-Material, zuvor aktualisiert am 26.11.2024 um 9.15 Uhr, zuerst veröffentlicht am 21.11.2024

hes