Sicherheitsforschung
Streit um Zivilklausel an der Uni Kassel
Der Senat der Universität Kassel hat nach einer intensiven Diskussion unter anderem mit Studierenden eine abschließende Abstimmung über eine mögliche Änderung der Grundordnung auf den 4. November 2026 vertagt. Das teilte die Universität am 1. Juli in einer Pressemitteilung mit.
In der bisherigen Fassung steht in der Präambel zur Grundordnung im Wortlaut: "Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet."
In der ersten Lesung im Juni hatte der Senat der Hochschule als zuständiges Gremium eine neue Fassung beschlossen. Diese sollte berücksichtigen, dass zwischen ziviler und potentiell militärischer Nutzung von Forschungsergebnissen angesichts technischer Entwicklungen und hybrider Kriege immer schwerer zu trennen sei. Bei der möglichen Änderung handle es sich um eine Initiative aus der Mitte des Senats, erklärte ein Sprecher der Universität gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die bisherige Präambel der Grundordnung der Universität sei in einem anderen historischen und politischen Kontext entstanden.
Die Universität merkt in ihrer Mitteilung an, dass die Grundordnung nur den Charakter eines Appells habe. Grundsätzlich gelte für die Wissenschaft die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre. Der Senat habe beschlossen, dass ein Verfahren näher ausgearbeitet werden soll, "das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegebenenfalls bei der Bewertung von Forschungsprojekten unterstützen kann". Zudem sollen in den kommenden Monaten Diskussionsveranstaltungen rund um die geplanten Änderungen stattfinden.
Initiative wehrt sich gegen Aufweichung der Zivilklausel
Unter dem Motto "Zivilklausel bleibt" ist vom 17. Juni bis Anfang Juli eine Online-Petition "gegen die Aufweichung der Zivilklausel" von 2013 aufgesetzt worden, die 629 Personen unterzeichnet haben. Die Petition war mit einen Protestaufruf für eine Demonstration am 1. Juli vor dem Senatssaal verbunden. Diese hat laut tagesschau.de friedlich mit etwa 150 Teilnehmenden stattgefunden.
Mit der Abschaffung der bisherigen Zivilklausel schreite die Militarisierung der Universitäten voran, argumentiert die Studentin und Mitgründerin der Initiative, Alisa Kötzle, gegenüber der dpa. Kassel sei der bedeutendste Standort der Rüstungsindustrie in Hessen und Heimat mehrerer international operierender Rüstungsunternehmen. "Dadurch werden finanzielle Abhängigkeiten von Rüstungsunternehmen entstehen und der Einfluss von Politik und Wirtschaft auf unsere Wissenschaftsfreiheit massiv zunehmen", befürchtet Kötzles Mitstreiterin Amalia Hast. "Es zeigt sich bereits jetzt, wie politischer Druck die Debatten innerhalb unseres Senats, aber auch unserer Gesellschaft verändert."
Nach Angaben auf der Online-Plattform "die dezentrale" ist ein Vorschlag aus der Studierendenschaft, vor der zweiten Senatslesung zumindest eine Pause einzulegen, abgelehnt worden. Wie studentische Vertreterinnen und Vertretern der Offenen Linken Liste (OLLI) im Gespräch mit der Online-Plattform betonen, sei ein Großteil der Studierendenschaft gegen jede Militarisierung der Universität Kassel und ziehe die momentane Zivilklausel klar vor. Forschende und Studierende sollten in einen Prozess eingebunden werden, der es ihnen erlaube, Fragen und Sorgen zu ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen an die Prozesstragenden zu richten.
Laut Hessenschau sollte die Formulierung der Grundordnung nach Senatswillen bereits Anfang Juni folgendermaßen angepasst werden: "Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet. Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst."
Minister: "Brauchen Fachkräfte, die hier ausgebildet werden"
Wissenschaftsminister Gremmels hingegen spricht sich schon länger für ein Umdenken an den Hochschulen aus, berichtet die dpa. Er appelliere an sie, angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage die Ausgestaltung und Anwendung bestehender Zivilklauseln zu diskutieren. "Die geopolitischen Veränderungen erfordern, dass wir die sicherheitspolitische Lage neu bewerten", erklärt der SPD-Politiker. "Mir war und ist dabei wichtig, die Forschungsfreiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu wahren und die Autonomie der Hochschulen zu achten".
Angesichts zusätzlicher Milliarden für die Bundeswehr sollte darauf geachtet werden, dass möglichst viel davon zu Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland beitrage. "Dazu brauchen wir auch Fachkräfte, die hier ausgebildet wurden und die hier studiert haben", so Gremmels weiter. Der Ort für diese Debatten seien die Hochschulen selbst. "Sie sind – wie es grundgesetzlich garantiert ist – in der Wahl der Inhalte von Lehre und Forschung sowie der Partner für Forschungsprojekte frei", unterstrich Gremmels.
Laut Ministerium haben aktuell vier der 14 öffentlichen Hochschulen in Hessen eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen verankert – neben der Universität Kassel sind dies die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Dort sind laut dpa derzeit keine Änderungen vorgesehen. Auf Anfrage erklärten die drei Hochschulen, dass sie nicht anstreben, die Zivilklausel abzuschaffen.
Freiheit von Wissenschaft und Lehre erlaubt keine Beschränkungen
Erst vor wenigen Monaten hatte das Bayerische Verfassungsgericht entschieden, dass der Freistaat Bayern seine Landeshochschulen nicht zur Kooperation mit der Bundeswehr zwingen dürfe. Dabei handle es sich um einen gravierenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes, urteilte das Gericht. Lediglich ein Kooperationsgebot sei erlaubt.
Sogenannte Zivilklauseln, das heißt, hochschulintern selbstaufgelegte Beschränkungen der Forschung auf zivile Zwecke, dürfe das Land allerdings untersagen. Einzelne Forschende würden durch das Verbot von Zivilklauseln nicht daran gehindert, ihre individuelle wissenschaftliche Tätigkeit ausschließlich auf nicht-militärische Zwecke zu beschränken, so das Bayerische Verfassungsgericht.
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hatte bereits in seiner Resolution von 2014 zu Zivilklauseln festgestellt, dass "auferlegte Verpflichtungen" von Lernenden und Lehrenden zur Friedensförderung "verfassungswidrigerweise in die vom Grundgesetz verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre" eingreifen. "Weder der Gesetzgeber noch die Hochschulen haben die Befugnis, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter einen noch so wohlmeinenden Gesinnungsvorbehalt zu stellen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen für ihre Forschung autonome Verantwortung", heißt es dazu in der Resolution.
cva