Ein Schloss auf einer Laptoptastatur
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Umfrage unter Hochschulleitungen
Unklarheit über rechtliche Vorgaben bei digitalen Prüfungen

Die Hochschulen sehen sich für die digitale Lehre im Sommersemester größtenteils gut aufgestellt. Probleme machen noch die Prüfungen.

20.04.2020

Die Hochschulleitungen wünschen sich mehr Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei digitalen Prüfungen. 85 Prozent haben hier noch offene Fragen, wie eine Sonderbefragung des Stifterverbands ergab. Insgesamt fühlen sich die Hochschulen für ein weitestgehend digitales Sommersemester 2020 im Schnitt weitestgehend gut aufgestellt.

90 Prozent der befragten Hochschulleitungen gaben an, sich gut oder "eher gut" gerüstet für das kommende Semester zu fühlen. "Gut" vorbereitet fühlen sich rund 50 Prozent, "eher gut" sieht es laut eigenen Einschätzungen bei rund 40 Prozent aus. Dabei bestehen jedoch teils deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Hochschultypen. Während zum Beispiel rund 75 Prozent der privaten Hochschulen sagten, "gut" aufgestellt zu sein, waren es bei den staatlichen Universitäten nur knapp 40 Prozent – der niedrigste Wert im Vergleich der Hochschultypen.

Die Hochschulen gehen insgesamt davon aus, drei Viertel der Lehrveranstaltungen und zwei Drittel der Prüfungen im kommenden Semester theoretisch durchführen zu können. Die staatlichen Universitäten sind mit Blick auf die Prüfungen weniger optimistisch: Sie rechnen damit, knapp 55 Prozent der Prüfungen abnehmen zu können.

Digitale Prüfungen

In den bisher veröffentlichten geänderten Hochschulverordnungen wird den Hochschulen viel Freiraum in der Gestaltung ihrer Prüfungen eingeräumt. Das betrifft sowohl das Format der Prüfungen, ihre Dauer als auch die Teilnahmevoraussetzungen, wie etwa die "Corona-Epidemie-Hochschulverordnung" von Nordrhein-Westfalen zeigt. Die Hochschulen tüfteln an der praktischen Umsetzung. Dabei geht es auch um Chancengleichheit und Datenschutz. Die bisherigen Pläne unterscheiden sich.

Während in Niedersachsen zum Beispiel Prüfungen laut Deutscher Presse-Agentur über Skype abgehalten werden sollen, sagte die Universität Bremen, dass Skype an der Universität nach aktuellem Stand aus Datenschutzgründen explizit verboten sei. Nur geprüfte Dienste seien erlaubt und würden von der Universität gelistet.

Viele Hochschulen haben spezielle E-Prüfungscenter. Die können aufgrund der Abstandsregelungen während der Corona-Pandemie jedoch nur eingeschränkt genutzt werden und reichen nicht für die Abname aller Prüfungen.

Drei Viertel der Unis an Erforschung von Corona beteiligt

Der Stifterverband befragte die Hochschulen auch dazu, wofür sie zusätzliches Fördergeld ausgeben würden. 60 Prozent würden die Hochschulleitungen in den weiteren Ausbau der IT-Ausstattung stecken, 40 Prozent in die Qualifizierung von Beschäftigten für das digitale Arbeiten, die Beratung von Studierenden sowie die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Großteil der befragten Hochschulen ist in die Erforschung der Corona-Pandemie eingebunden, von den Universitäten sind es knapp drei Viertel, sei es für Studien zu Medikamenten oder den gesellschaftlichen Folgen der Kontaktsperren. Viele andere Forschungsarbeiten liegen derzeit aufgrund des "Notbetriebs" dagegen auf Eis.

168 Hochschulen hat der Stifterverband für die Sonderauswertung Anfang April befragt, 36 davon waren staatliche Universitäten. Die Befragung ist Teil des jährlichen Hochschulbarometers des Stifterverbands.

kas