Symbolbild: Wissenschafter umgeben von Symbolen
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Wissenschaftliche Integrität
Vorsorgeprinzip statt Reparaturbetrieb

Neben der Notwendigkeit, wissenschaftliches Fehlverhalten zu ahnden, geht es auch um Prävention. Erfahrungen aus der universitären Praxis.

Das Fehlverhalten Einzelner hat in der Wissenschaft teilweise gravierende Folgen. Es wiegt schwer, weil die Glaubwürdigkeit der Forschung und die Belastbarkeit ihrer Ergebnisse davon abhängen, dass die Grundsätze der Wahrhaftigkeit und der intersubjektiven Überprüfbarkeit nicht verletzt werden. Verstöße gegen diese Prinzipien sind nicht mit Irrtümern oder unabsichtlichen Fehlern gleichzusetzen. Sie umfassen vorsätzlich begangene Plagiate, Datenmanipulation oder einen grob fahrlässigen Umgang mit Quellen. Sie entstehen auch, wenn sich Forschende die wissenschaftlichen Leistungen anderer aneignen. Begünstigt werden Verstöße häufig durch den missbräuchlichen Umgang mit Hierarchien in Forschungsinstitutionen, falsch gesetzte Anreize und nicht zuletzt durch das unbewusste Fortschreiben von eingeübten und im Laufe der wissenschaftlichen Sozialisation erworbenen Praktiken und Verhaltensweisen.

Wer gegen die Grundsätze Guter Wissenschaftlicher Praxis (GWP) verstößt, schädigt die Wissenschaft als solche, weil damit das gesellschaftliche Vertrauen in die Forschung und deren Reputation untergraben wird. Wissenschaftliches Fehlverhalten delegitimiert in letzter Konsequenz die Autonomie der Universitäten und die Freiheit der Wissenschaft, die selbst in demokratisch verfassten Gesellschaften zu einem zunehmend umkämpften Gut geworden ist.

"Wissenschaftliches Fehlverhalten delegitimiert in letzter Konsequenz die Autonomie der Universitäten und die Freiheit der Wissenschaft"

Die Wissenschaftsinstitutionen selbst sollten deshalb ein fundamentales Interesse daran haben, Fehlentwicklungen entschieden entgegenzuwirken. Damit verbunden ist ein Umdenken: GWP kann sich nicht darauf beschränken, im Sinne eines Reparaturbetriebs Verstöße durch die nachgelagerte Aufklärung von Missständen zu ahnden. Vielmehr benötigt sie eine Organisationsstruktur und Verfahren, mit denen die Grundsätze der GWP, also Ehrlichkeit, Transparenz, Fairness und eine Fehlerkultur, frühzeitig als ethische Grundlage vermittelt und in den Köpfen verankert werden.

Die Bedeutung der Prävention von Fehlverhalten

Erschwert wird dieses Ziel freilich durch gegenläufige Anreize des Wissenschaftssystems. Der Publikationsdruck ist insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierestufe unvermindert hoch, verstärkt noch durch die für die Qualifikationsarbeiten deutlich zu knapp bemessenen befristeten Arbeitsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem. Negative Forschungsergebnisse werden als Misserfolg gewertet und haben es schwer, in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht zu werden. Die rasanten Veränderungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI), die sowohl Text als auch Bild generierende Beiträge von immer besserer Qualität zu produzieren vermag, unterminieren die Ehrlichkeit als den zentralen Grundsatz der GWP. Der missbräuchliche Umgang mit KI kann derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. 

In einigen Fächern, beispielsweise in der Human- oder der Veterinärmedizin, stellt die Doktorarbeit zudem die erste eigenständige wissenschaftliche Leistung der Promovierenden dar, die somit in einer bedeutsamen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere im Umgang mit Quellen und Daten noch ungeübt sind. In internationalen Forschungsgruppen wiederum stoßen, was den Umgang mit Quellen und Abhängigkeitsverhältnissen betrifft, ohnedies verschiedene Wissenschaftskulturen aufeinander. All dies lässt die Durchsetzung von Standards der GWP zu einer beständigen und nicht nur punktuellen Herausforderung im Wissenschaftsbetrieb werden.

In den vergangenen 25 Jahren sind im deutschen Wissenschaftssystem mit Blick auf die Entwicklung und Durchsetzung von Standards der wissenschaftlichen Integrität gleichwohl beachtliche Fortschritte erzielt worden. Erste Maß nahmen wurden in Deutschland nach einem besonders prägnanten Betrugsfall eingeleitet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) reagierte 1997 auf den Skandal um Professor Friedhelm Herrmann und Professorin Marion Brach, denen eine systematische Fälschung von Daten in der Krebsforschung nachgewiesen wurde, zunächst mit der Einsetzung einer Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft". Sie stellte 1998 weitere Weichen mit einer Denkschrift zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die 2013 zunächst ergänzt und 2019 schließlich durch den GWP-Kodex ersetzt wurde. Dieser verpflichtet alle von der DFG geförderten Einrichtungen, die Leitlinien des Kodex rechtsverbindlich in der eigenen Organisation umzusetzen. Begleitend dazu wurde 1999 von der DFG der "Ombudsman für die Wissenschaft" geschaffen, der für Hinweisgebende unter Wahrung des Vertrauensschutzes und bei Befangenheiten innerhalb von Universitäten eine alternative Anlaufstelle darstellt. 

Sowohl beim Ombudsman für die Wissenschaft als auch an vielen Universitäten wurde das Ombudswesen seither Schritt für Schritt professionalisiert. So wurde 2024 der "Ombudsman für die Wissenschaft" in einen eingetragenen Verein überführt ("Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland, OWID"). An einigen Universitäten, wie zum Beispiel in Hamburg, Göttingen und an der FU Berlin, unterstützen Geschäftsstellen die Ombudspersonen bei ihrer Arbeit. Dies ermöglicht es ihnen, ein breiteres Aufgabenspektrum als "nur" die nachträgliche Untersuchung von Fehlverhalten wahrzunehmen. Ihre Aktivitäten sind in wachsendem Umfang an der Vorbeugung eines die Wissenschaft schädigenden Verhaltens ausgerichtet.

"An vielen Universitäten wurde das Ombudswesen Schritt für Schritt professionalisiert."

Die Grundsätze der GWP sollten demzufolge möglichst wiederholt ins Bewusstsein der Forschenden gehoben werden – vom Bachelorstudium bis zum Berufungsverfahren. Dies kann in der Hochschullehre, in einschlägigen Veranstaltungen und in Fortbildungen erfolgen. Auf diese Weise sollen Forschende die Grundsätze wissenschaftlicher Integrität über die Zeit hinweg so verinnerlichen, dass sie zur nicht mehr infragestehenden Grundlage der wissenschaftlichen Arbeit werden. Während immer mehr Hochschulen Pflichtkurse für Promovierende einführen, bleiben verbindliche GWP-Fortbildungen für Lehrende selten, trotz ihrer wichtigen Rolle als Mentoren.

Wie die FU Berlin die Gute Wissenschaftliche Praxis stärkt

Bereits am Anfang des Studiums sollten die Studierenden mit der GWP vertraut gemacht werden. Die GWP-Satzung der FU Berlin regelt daher, dass alle Studien- und Prüfungsordnungen entsprechende Kompetenzen und Studieninhalte umfassen. Angesichts der disziplinären Vielfalt einer Volluniversität ist die Unterweisung in die GWP jedoch kaum standardisiert. Nur wenige Studiengänge enthalten zudem dezidierte Lehrveranstaltungen. Eine Ausnahme bilden an der FU Berlin eine verpflichtende Übung im Masterprogramm des Lateinamerika-Instituts sowie der Fachbereich Physik mit seinen Angeboten. In den übrigen Fächern, so in den Sozial- und Geisteswissenschaften, erfolgt die Unterweisung en passant, etwa in Seminaren, Praktika oder Vorlesungen.

GWP-Angebote im Fachbereich Physik

Der Fachbereich Physik der FU Berlin ist vergleichsweise klein. Das Studienangebot umfasst den Bachelor und Master Physik sowie das Lehramtsstudium Physik. Die geringe Größe und das Studienangebot lassen eine niederschwellige Implementierung von GWP-Angeboten in die Lehre zu.

Seit dem Wintersemester 2022/23 wurde in der Bachelorvorlesung "Einführung in die Physik" für Erstsemester ein 90-minütiger Block zur GWP durch die Ombudsperson des Fachbereichs gestaltet. Inhalte waren hierbei die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens (lege artis, Transparenz, Ehrlichkeit, Fairness) sowie Beispiele für wissenschaftliches Fehlverhalten. Seit dem Sommersemester 2025 findet dies im Rahmen der Begleitvorlesung zum physikalischen Grundpraktikum statt. Die GWP wird in einem circa 30-minütigen Block thematisiert, daran schließt sich ein 45-minütiger Block an, der durch die Fachbereichs-Ombudsperson gestaltet wird. 

Außerdem wird in der verpflichtenden Sicherheitseinweisung für das Grundpraktikum auf die GWP eingegangen – sozusagen als Sicherheitseinweisung für den Umgang mit Wissenschaft. Hier liegt der Fokus inhaltlich auf Dokumentation, Datenerhebung und -auswertung sowie der Angabe von Quellen. Die Inhalte der genannten Veranstaltungen sind jeweils auf den Wissensstand der Teilnehmenden zugeschnitten und werden durch geschulte Mitarbeitende (GWP-Trainerinnen und -Trainer) und Ombudspersonen durchgeführt. Die Kompetenzen hierfür wurden unter anderem durch eine sechstägige, inhouse durchgeführte Fortbildung für Kursleiterinnen und Kursleiter vermittelt.

Wissenschaftliche Integrität – Schwerpunkt in "Forschung & Lehre"

Die Juli-Ausgabe von "Forschung & Lehre" widmet sich mit einem Themen-Schwerpunkt der integren Wissenschaft und Forschung.

Die Beiträge:

  • Stephan Rixen: Regeln sind nichts Wissenschaftsfremdes. Wissenschaftliche Integrität an Universitäten
     
  • Britta Anstötz, Joachim Heberle, Sabine Kropp und Thomas Weitner: Vorsorgeprinzip statt Reparaturbetrieb. Gute wissenschaftliche Praxis als Teil der Hochschullehre
     
  • Jochen Hörisch: Verlässliches Dauerproblem. Zur Verantwortung in den Wissenschaften 
     
  • Im Gespräch mit Ulrich Dirnagl: Süßes Gift geschluckt. Wissenschaftliche Integrität in Zeiten von Publish or Perish 
     
  • Stephan Block: Grenze zwischen Licht und Schatten. Historische Beispiele wissenschaftlichen Fehlverhalten 
     

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe – Reinlesen lohnt sich!

Da die Studierenden im Masterstudiengang an die Wissenschaft herangeführt werden beziehungsweise in die Forschung eingebunden sind, sind die Anforderungen an die Vermittlung der GWP voraussetzungsreicher. Im Masterstudiengang wird deshalb seit dem Wintersemester 2021/22 eine 90-minütige Veranstaltung zur GWP angeboten, welche Forschungsdatenmanagement, Dokumentation (Laborbuchführung), einschlägige Regelwerke (DFG-Kodex, GWP-Satzung der FU Berlin), Beispiele für Fehlverhalten, Ansprechpersonen und Verfahrenswege sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen behandelt. Diese Veranstaltung wird im Rahmen der Sicherheitseinweisung des "Advanced Laboratory Course for Master Students" durchgeführt und ist somit für alle Masterstudierenden verpflichtend.

Abgerundet wird die GWP-Ausbildung durch regelmäßige Kurse für Promovierende. Diese sind für Mitglieder DFG-geförderter Verbundprojekte sowie für Mitglieder des Promotionsstudiengangs "Natural Sciences" verpflichtend. Die Kurse werden von den Promotionsprogrammen selbst, der zentralen Graduiertenschule der FU Berlin (Dahlem Research School) und auch von der Koordinationsstelle wissenschaftliche Integrität (KowIn) angeboten. Darüber hinaus organisiert die Universitätsbibliothek Workshops zu Themen wie Plagiatsvermeidung, Open Science und verantwortungsvolle Autorschaft. Im Rahmen der Berlin University Alliance steht seit Kurzem zudem ein E-Learning-Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis" zur Verfügung. Diese Angebote sind selbstredend für alle Promovierenden der FU zugänglich. Insgesamt bietet die FU also eine breite Palette zu GWP in der Graduiertenausbildung – ein Trend, der bundesweit zu beobachten ist. Mentoringprogramme für Betreuerinnen, Betreuer und junge Forschende runden das Angebot ab.

Einübung von GWP in der Politikwissenschaft

Im Gegensatz zu den meist homogenen Lehrplänen der Natur- und Lebenswissenschaften, in denen viele Veranstaltungen von allen Studierenden durchlaufen werden, sind andere Fachbereiche und Fächer von einer deutlich größeren Heterogenität geprägt. Im Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften der FU Berlin sind beispielsweise vier Fächer vertreten, die ihrerseits verschiedene Studiengänge anbieten. Eine übergreifende Veranstaltung, die alle Studierenden absolvieren müssen und die sich für die praktische Einübung der GWP anböte, gibt es somit nicht. Die Fächer müssen eigene, disziplinspezifische GWP-Angebote schaffen. 

In der Politikwissenschaft ist im Bachelorstudiengang zum Beispiel ein vierstündiges Propädeutikum vorgesehen, in das die Lehrenden Themen der GWP teilweise integrieren. Da das Fach allerdings sehr unterschiedliche Fächerkulturen in sich birgt, die eine Spannbreite von der hermeneutischen Exegese von Quellen bis hin zur Verarbeitung großer Datenmengen umfassen, können die Studierenden nicht mit allen Aspekten von GWP gleichermaßen vertraut gemacht werden. Es bleibt somit eine Aufgabe der begleitenden Abschlusskolloquien im Bachelor und Master, Fragen zur GWP wieder auf die Agenda zu setzen. 

Im Masterstudium kommt hierbei dem Format der vierstündigen sogenannten Projektkurse eine besondere Bedeutung zu. In manchen dieser Kurse führen die Studierenden eigenständige Datenerhebungen durch und klären dabei unter anderem Fragen des Datenmanagements oder des Umgangs mit Interviewmaterial mit den Betreuenden. Eine Herausforderung stellen in den Sozial- und Geisteswissenschaften nach wie vor die zahlreichen Promotionen außerhalb der strukturierten Graduiertenprogramme dar. In der neuen Promotionsordnung des Fachs Politikwissenschaft (rer. pol.) wurde angesichts dessen kürzlich die Teilnahme an einem GWP-Kurs für die Promovierenden verbindlich festgeschrieben.

"Die Fächer müssen eigene, disziplinspezifische GWP-Angebote schaffen."

Dieses Beispiel zeigt: In den Fachbereichen, die in sich stark heterogen sind, liegt der Schlüssel zum Erfolg in der wiederholten Integration des Themas GWP in die Lehrangebote des jeweiligen Faches durch die Lehrenden. Hierfür muss indessen sichergestellt sein, dass sich die Lehrenden fortlaufend mit der Thematik befassen. Die einschlägige Schulung und Beratung innerhalb der eigenen Organisation sind an der FU Berlin dementsprechend eine der zentralen Aufgaben des Ombudswesens geworden.

Disziplinspezifische Lösungen für wissenschaftliche Integrität

Die Hochschulen setzen heute vermehrt darauf, wissenschaftliches Fehlverhalten durch Prävention zu vermeiden, indem sie entsprechende Angebote für die nachwachsenden Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern konzipieren. Die von uns genannten Beispiele aus den Natur- beziehungsweise Sozialwissenschaften veranschaulichen, dass die GWP im Wesentlichen über disziplinspezifische Lösungen in die Hochschullehre eingebaut werden kann. Für die Lehrenden bedeutet dies, dass sie die Thematik fortlaufend an die inhaltlichen und methodischen Entwicklungen der jeweiligen Fächerkultur anpassen müssen. Somit bleiben die Schulung und Sensibilisierung von Studierenden, Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern für die Hochschulen eine Daueraufgabe, auch und gerade angesichts der großen Fluktuation des wissenschaftlichen Personals. Exemplarisch seien an dieser Stelle die sogenannten GWP-Teacher-Trainings genannt, die neben allgemeinen Grundlagen der GWP auch didaktische Kompetenzen vermitteln und die Netzwerkbildung innerhalb der Hochschule über Fächergrenzen hinweg vorantreiben.

"Die Schulung und Sensibilisierung für die Grundsätze wissenschaftlicher Integrität bleiben für die Hochschulen eine Daueraufgabe."

Bei der Pflege einer integren Wissenschaft und Forschung handelt es sich um ein ureigenes Interesse der Hochschulen, ihrer Studierenden und Forschenden. Sie ist angesichts gesellschaftlicher Anfechtungen und der oben angesprochenen wissenschaftsinternen Herausforderungen eine essentielle Voraussetzung dafür, dass die Güte der universitären Abschlüsse und die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Ergebnisse Bestand haben. Insofern ist es für die Hochschulen mehr als nur eine von außen auferlegte Pflicht, organisatorische Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die GWP wiederkehrend in die verschiedenen Stufen der Ausbildung und Personalführung integriert wird.