EU- und Britische Flagge
dpa

No-Deal-Szenario
Was Universitäten beachten müssen

Die Europäische Universitätsvereinigung hat sich zu einem ungeregelten Brexit positioniert. Vier Bereiche sollten Universitäten im Blick haben.

25.02.2019

Die Europäische Universitätsvereinigung (EUA) hat Empfehlungen für den Fall eines ungeregelten Brexits veröffentlicht. Universitäten empfiehlt sie, sich mit den rechtlichen Auswirkungen in ihrem Land und an ihrer Hochschule in vier Bereichen auseinanderzusetzen:

  • Personen: Status und Aufenthaltsgenehmigungen von Beschäftigten und Studierenden, Studiengebühren, Anerkennung von Qualifikationen und Versicherungsbedingungen
  • Kooperationen: EU-Projekte für wissenschaftliche Zusammenarbeit und Austausch "Horizont 2020" und "Erasmus+"
  • Daten: Sicherheit von Daten, die zwischen europaweiten Forschungspartnern geteilt werden
  • Handel: Austausch von Produkten und Dienstleistungen zwischen Großbritannien und EU-Staaten

"Selbst ein No-Deal-Szenario sollte Universitäten auf unserem Kontinent nicht davon abhalten, auch in den kommenden Jahren zusammenzuarbeiten." European University Association

Das Dokument fasst den derzeitigen Stand der Diskussionen über die Auswirkungen für die Wissenschaft und die bereits getroffenen Entscheidungen sowie Initiativen von europäischer und britischer Seite zusammen. Insgesamt kommt EUA zu dem Schluss, dass Probleme im Universitäts-Sektor verglichen mit anderen Bereichen relativ unkompliziert zu lösen seien: "Selbst ein No-Deal-Szenario sollte Universitäten auf unserem Kontinent nicht davon abhalten, auch in den kommenden Jahren zusammenzuarbeiten", heißt es.

Sollten sich EU und Großbritannien noch auf ein Austrittsabkommen einigen, bliebe Großbritannien für eine Übergangszeit bis Anfang 2021 vollwertiges Mitglied in allen EU-Programmen. Bei der Finanzierung über Erasmus+ und Horizont 2020 würde sich in dem Fall nichts ändern. EU-Bürger, die bis zum 31. Dezember 2020 nach Großbritannien einreisen würden, könnten außerdem im Land bleiben ohne eine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung einholen zu müssen.

kas