Comichaftes Symbolbild einer Gruppe von Menschen, die an einem Tisch mit Flipchart davor heiß diskutieren und abstimmen.
mauritius images / Ikon Images / Gustav Dejert

Hochschul-Governance
Wie Europas Hochschulen gesteuert werden

Die EUA hat 31 Governance-Modelle europäischer Hochschulen verglichen. Ein Ergebnis: Duale Modelle mit zwei Gremienarten dominieren.

09.07.2025

In Europa sind viele Hochschulen in den letzten Jahren von nur einem zentralen Leitungsgremium wie in Dänemark oder Norwegen hin zum dualen Modell mit einem Senat und einem Board gewechselt. Dazu gehören die Hochschulen in Estland, Polen, Lettland oder in der Slowakei. Das zeigt der am 9. Juli veröffentlichte Bericht der European University Association (EUA) "Participation in institutional governance". Im Vergleich zum Modell mit einem Board als einzigem Leitungsgremium ist dem Bericht nach das rein senatsbasierte Modell in Europa extrem selten. Unter den in dieser Analyse berücksichtigten Systemen sei es nur in Brandenburg und der Türkei zu finden. 

"Governance ist nicht nur eine Frage der Struktur, sondern entscheidend für Autonomie, Reaktionsfähigkeit und gesellschaftliche Wirkung von Hochschulen", definiert der Bericht die Bedeutung der Hochschulsteuerung. Die Studie untersucht, wie sich Governance-Strukturen an europäischen Universitäten entwickelt haben und wie vier zentrale Gruppen – akademisches Personal, Studierende, sonstige Hochschulangehörige sowie externe Mitglieder – an institutionellen Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Die meisten Systeme umfassen demnach mindestens drei der vier Gruppen in einem ihrer Gremien. 

"Governance ist nicht nur eine Frage der Struktur, sondern entscheidend für Autonomie, Reaktionsfähigkeit und gesellschaftliche Wirkung von Hochschulen."
Aus dem EUA-Bericht "Participation in Institutional Governance"

Die Untersuchung basiert auf einer systematischen Datenerhebung über 36 nationale Rektorenkonferenzen wie beispielsweise der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Diese wurden per Fragebögen, Interviews und Analyse von Gesetzen und Hochschulstatuten eingebunden. Ergebnisse aus fünf Ländern sind laut Angaben der Autorinnen und Autoren aufgrund von Schwierigkeiten bei der Datenverifizierung nicht in die Auswertung geflossen – darunter die Niederlande und die Schweiz. 

Wachsende Gruppenvielfalt in den Gremien 

Dual Governance wird heute demnach in 22 von 31 analysierten Systemen umgesetzt und ist damit vorherrschend in Europa. Dual asymmetrische Modelle ermöglichen die Beteiligung aller vier Gruppen in beiden Leitungsgremien und werden in 11 Ländern wie beispielsweise Spanien, Finnland, Frankreich oder Irland praktiziert. Die Studie zeigt, dass akademisches Personal und Studierende fast überall in den Gremien vertreten sind, nicht-akademisches Personal und externe Mitglieder tendentiell seltener. Reformen stärkten eher Boards, insbesondere im Hinblick auf strategische und finanzielle Verantwortung. 

Zunehmend würden in Boards auch zusätzlich externe Mitglieder eingebunden. Die Profile dieser externen Mitglieder umfassen demnach sowohl Personen mit wirtschaftlicher, kultureller oder politischer Expertise als auch Professorinnen und Professoren anderer Hochschulen. Die Bestellungsverfahren reichten von der freien Ernennung seitens der Hochschule über die Nominierung durch Ministerien beziehungsweise Sozialpartner bis hin zu Mischformen (shared appointment). Nur etwa ein Viertel der Systeme erlaube Universitäten, externe Mitglieder ganz eigenständig zu ernennen. "Die Analyse bestätigt nicht die Befürchtung, externe Mitglieder könnten die akademische Entscheidungsgewalt verdrängen", erläutert der Bericht die neue Teilung der Befugnisse. 

"Governance muss es Universitäten ermöglichen, sich im Wandel zu behaupten und gleichzeitig ihre akademischen Werte zu bewahren", formuliert der Report als begrüßenswerte Zielsetzung von gelungener Hochschulsteuerung. Zentrale Herausforderungen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit und geopolitische Spannungen verlangten neue Kompetenzen, Rollenverständnisse und kooperative Strukturen. Die EUA spricht sich dafür aus, neben der formalen Struktur auch informelle Beratungsgremien, diverse Perspektiven und Kompetenzorientierung in der Auswahl von Mitgliedern zu stärken.

Senat und Board 

Auf europäischer Ebene gibt es erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Leitungsgremien von Hochschulen. Die Gremienstrukturen, ihre Größe und Zusammensetzung sind an staatlichen Hochschulen in Deutschland auf Ebene der Bundesländer gesetzlich geregelt. Im Kontrast dazu steht das System in England, das im EUA-Bericht als Beispiel für minimale gesetzliche Regulierung genannt wird. 

In verschiedenen Ländern unterliegen die leitenden Universitätsgremien Regelungen, die ein gewisses Maß an Geschlechtervielfalt in der Zusammensetzung der Mitglieder sicherstellen – sei es im Rahmen hochschulspezifischer Regelungen oder sektorübergreifender gesetzlicher Bestimmungen. 

Der Senat einer Hochschule ist typischerweise für akademische Angelegenheiten wie Beschlüsse über Studiengänge, Prüfungsordnungen oder Curricula, die Wahl der Rektorin beziehungsweise des Rektors oder die Qualitätssicherung in Lehre und Forschung zuständig. 

Das Board – international auch "Governing Board", "Council", "Court" oder "Governing Authority" genannt – ist typischerweise für strategische, finanzielle und strukturelle Entscheidungen zuständig. Es ist oft kleiner besetzt als der Senat und enthält regelmäßig externe Mitglieder aus Wirtschaft, Politik und Kultur. Boards sind in der Regel bezüglich ihrer Gremiengröße stärker (gesetzlich) reguliert als Senate. 

In vielen dualen Modellen überschneiden sich die Zuständigkeiten teilweise, so dass Entscheidungen eine Koordination der beiden Gremien erfordern.

cva