Ein Professor steht in einem Hörsaal vor einer Kamera und nimmt eine Videovorlesung auf.
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Digitale Lehre
270 Millionen Euro für digitale Lehrinfrastruktur notwendig

Die Hochschulrektorenkonferenz fordert eine Übereinkunft von Bund und Ländern. Digitale Lehrinfrastrukturen der Hochschulen sollen gefördert werden.

09.06.2021

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am heutigen Dienstag einen Forderungskatalog zum Ausbau der digitalen Mittel von Hochschulen an Bund und Länder verabschiedet, Kostenpunkt: 270 Millionen Euro.

In der aktuellen Phase der Digitalisierung der Hochschulen gehe es darum, dass interaktive Lernumgebungen, Lern- und Campusmanagementsysteme ausgebaut und mehr elektronische Lehrbücher und Softwarelizenzen bereitgestellt werden müssten. Es fehle noch an technischer Ausstattung für digitale Lehre, beispielsweise Aufnahmestudios, Kameras und digitale Whiteboards. Generell erfordere die Digitalisierung die Schaffung neuer medialer Arbeitsplätze und Lernräume.

Auch personell führe die Digitalisierung zu einem Mehraufwand beispielsweise, um wichtige Unterstützungsstrukturen einrichten zu können, die Studierenden und Lehrenden methodisch-didaktisch, fachlich und technisch zur Seite stehen. Auch das für den Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung von digitalen Diensten notwendige Personal müsse aufgestockt werden.

Die flächendeckende lokale WLAN-Versorgung auf dem Campus werde von allen Studierenden erwartet. Eine Erhöhung der Bandbreiten sei erforderlich, um höhere Nutzungszahlen und größere Datenmengen zu ermöglichen, was einen Mehrbedarf an Firewall-, Router- und Switching-Kapazitäten erzeuge.

Eine Übereinkunft von Bund und Ländern bietet laut HRK-Präsident Peter-André Alt "die Voraussetzungen dafür, dass die Hochschulen nach der Rückkehr zur Präsenzhochschule auch digitale Elemente auf höchstem Niveau in die Lehre integrieren können". Die Forderung nach einem solchen Digitalpakt ist nicht neu, für die Rückkehr in Präsenz sei er aber besonders relevant. Die Rolle des digitalen Studierens und Lehrens müsse neu überdacht werden. Die digitale Lehre könne als zusätzliches Element neben der Präsenzlehre bestehen oder beispielsweise in hybriden Formaten angewendet werden. In jedem Fall sollten digitale Möglichkeiten flexibel abrufbar zur Verfügung stehen.

Kostenkalkulation und vorgeschlagene Verteilung der Gelder

Bereits vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) festgestellt, dass der Ausbau der Digitalisierung der Hochschulen zwar wichtig sei, er aber wegen steigender Komplexität und struktureller Unterfinanzierung erschwert sei. Zur Finanzierung wurde damals eine Digitalisierungspauschale von 92 Euro pro Studierendem vorgeschlagen. Aus dieser Pauschale berechnet die HRK nun mit der Zahl der Studierenden (2,9 Millionen) einen Richtwert für die Kosten eines Hochschul-Digitalisierungsprogramms und geht von einem Gesamtbetrag von rund 270 Millionen Euro jährlich aus.

Aus diesen 270 Millionen Euro sollten laut Vorschlag der HRK alle 390 Hochschulen einen Grundbetrag von 140.00 Euro erhalten – unabhängig von der Größe der Hochschule. Die restlichen 80 Prozent, ungefähr 220 Millionen Euro, sollten entsprechend der Anzahl der Studierenden der Hochschule auf die Einrichtungen verteilt werden. Innerhalb dieser soll laut HRK 40 Prozent in Lehre, 30 Prozent in die digitalen Dienste und ihre Entwicklung und 30 Prozent in die abgeleitete Infrastruktur investiert werden.

cpy