Studienfinanzierung
29. BAföG-Reform beschlossen
Gemäß einer Meldung aus dem Deutschen Bundestag hat der "Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" in seiner Sitzung am 12. Juni für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (20/11313) zur 29. Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes gestimmt. Für die im Ausschuss noch veränderte Vorlage hätten sich bei Enthaltung der AfD die Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW hätten gegen den Gesetzentwurf votiert.
BAföG-Reform endgültig vom Bundestag verabschiedet
Über die BAföG-Novelle hat inzwischen auch der Bundestag am 13. Juni im Anschluss an eine knapp 70-minütige abschließende Debatte positiv entschieden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme, alle übrigen votierten dagegen. Mehrere Oppositionsanträge wies das Parlament zurück. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der "Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" zuvor eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit abgegeben.
In der Debatte im Bundestag kritisierten Rednerinnen und Redner der Opposition die BAföG-Erhöhungen mit Blick auf deutlich gestiegene Lebenshaltungskosten als zu niedrig. Politikerinnen und Politiker der Koalition verteidigten die Reform und verwiesen darauf, dass das BAföG in der laufenden Legislaturperiode bereits erhöht wurde und in weiteren Bereichen reformiert wurde. "Wir kümmern uns um das BAföG, wie keine Koalition davor", sagte der Vorsitzende des Bundestagsbildungsausschusses Kai Gehring (Grüne). Alles zusammengenommen, sei das die größte BAföG-Reform seit über 20 Jahren, sagte der SPD-Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek.
Kritisch äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk (DSW) in einer Pressemitteilung. "Schade, es wäre mehr möglich gewesen", sagte der DSW-Vorsitzende Matthias Anbuhl. Er sprach von punktuellen Verbesserungen, die in die richtige Richtung gingen. Insgesamt bliebe die Reform aber hinter einer echten Strukturreform zurück.
Mit ihrem Änderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen unter anderem die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent festgelegt. Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro ist nun vorgesehen. Die zuvor geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wird mit dem Änderungsantrag gestrichen.
Hintergrundinformationen zur BAföG-Reform
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war in einer öffentlichen Anhörung des "Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" am 5. Juni auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Expertinnen und Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze. Die im Entwurf bisher geplanten Bedarfssätze wurden vielerseits als nicht ausreichend kritisiert – Forschung & Lehre berichtete.
In den vergangenen Jahren ist zudem die Zahl der BAföG-Berechtigten deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630.000 Personen BAföG-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000 Studierende. Die Anhebung der Freibeträge soll den Kreis der Berechtigten wieder vergrößern.
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, ein sogenanntes Flexibilitätssemester einzuführen, das den Studierenden eine Förderung über die reguläre Förderhöchstdauer um ein Semester erlauben soll. Zudem ist die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten geplant.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die im Bundestag nicht zustimmungspflichtige Reform ist zum 1. August – zum Beginn des Schuljahres 2024/25 – komplett in Kraft getreten. Für Studierende, die bereits BAföG erhalten, gelten die Änderungen ab dem 1. Oktober. Durch die Erhöhung der Freibeträge kann sich ein Antrag auch für Studierende lohnen, die bislang kein BAföG beziehen konnten. Ein Förderungsanspruch könne unverbindlich und unkompliziert ermittelt werden.
Dieser Artikel wurde am 2.8. um 13:40 Uhr zum dritten Mal aktualisiert und am 12.6. erstmals veröffentlicht.
cva