Das Foto zeigt drei Ministerpräsidenten bei einer Pressekonferenz in Hamburg.
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Ministerpräsidentenkonferenz
Änderung des Grundgesetzes wird wohl kommen

Viele waren zuletzt dafür, Baden-Württemberg dagegen. Nun gibt es wohl eine Mehrheit für die Änderung des Grundgesetzes zur Bildungsfinanzierung.

26.10.2018

Die Bundesländer wollen gemeinsam den Digitalpakt Schule voranbringen. Darüber habe bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Hamburg Einvernehmen geherrscht, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag nach Abschluss der zweitägigen Beratungen. Gemeinsam mit dem saarländischen Regierungschef Tobias Hans (CDU) zeigte er sich zuversichtlich, dass die nötige Grundgesetzänderung rechtzeitig zustande kommt, so dass die Umsetzung des Digitalpakts wie vom Bund geplant Anfang kommenden Jahres beginnen kann. "Für den Digitalpakt haben wir einen sehr einvernehmlichen Fahrplan", sagte Tschentscher.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte am Freitag nach Abschluss der MPK in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. "Ich appelliere an alle Verantwortlichen, die notwendige Grundgesetzänderung rechtzeitig in Bundestag und Bundesrat zu beschließen." Dann könne ab Anfang 2019 "die digitale Zukunft in den deutschen Schulen Einzug halten".

Zuvor hatte der MPK-Vorsitzende und Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) gesagt, die Länder hätten beim Digitalpakt "einen sehr einvernehmlichen Fahrplan". Der Bund will den Kommunen ab kommendem Jahr für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Dafür muss aber das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD sind dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen, etwa von FDP und Grünen.

CDU, CSU und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen im Bund vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Für die angestrebte Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, die die große Koalition aber nicht hat. Zudem muss das Vorhaben auch durch den Bundesrat.

Der Bund will den Kommunen ab kommenden Jahr für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Vor allem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte vor einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder gewarnt.

Tschentscher betonte, dass die Ausgestaltung der Lerninhalte weiter im Zuständigkeitsbereich der Länder bleibe. Die Bundesmittel dienten nur der Hardwareausstattung und bildeten die Grundlage für die Länder, junge Menschen gut auf die Digitalisierung und ihre Herausforderungen vorzubereiten.

Hans verwies auf den unterschiedlichen Stand bei der Ausstattung der Schulen. Es könne nicht sein, dass in einem Bundeslandland an der Tafel gelernt werde, in einem anderen am Whiteboard und in einem dritten mit dem Tablet. "Deshalb brauchen wir eine gleichmäßig gute Ausstattung der Schulen", sagte Hans. Dafür müssten die Gelder schnell kommen.

aktualisiert am 27.10.2018 um 8.55 Uhr

dpa