

Nordrhein-Westfalen
Arbeits-Verhältnisse in der Wissenschaft kaum verbessert
Die Arbeitsverhältnisse für wissenschaftlich Beschäftigte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich in den vergangenen Jahren leicht verbessert. Große Veränderungen hat der 2016 geschlossene "Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen" (VgB) zwischen Land und Hochschulen allerdings nicht hervorgebracht. Das geht aus einer aktuellen Evaluation der Regelung hervor.
Demnach stieg an Universitäten der Anteil der wissenschaftlichen Beschäftigten auf Dauerstellen zwischen 2015 und 2020 nur von 11 Prozent auf 13 Prozent. An den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) liege der Anteil der Dauerbeschäftigten unverändert bei 38 Prozent. Dabei seien keine signifikanten Unterschiede zwischen den Fachbereichen und kein Geschlechtervor- oder -nachteil festzustellen. Der Anteil an Dauerstellen sei jedoch an Unis unter den Promovierten doppelt so hoch wie unter den Nicht-Promovierten.
Zudem erhielten Personen, deren Stellen über Haushaltsmittel finanziert werden, häufiger eine Dauerstelle als jene, deren Verträge aus Drittmitteln finanziert werden. An Unis sei der Dauerstellen-Anteil in dieser Gruppe zwischen 2015 und 2020 von 21 Prozent auf 24 Prozent gestiegen, an HAWs bei rund 80 Prozent konstant geblieben.
Universitäten vergeben geringfügig längere Verträge
Bei den befristet Angestellten habe die durchschnittliche Vertragslaufzeit von wissenschaftlich Beschäftigten an HAWs zuletzt zwischen 18 bis 18,5 Monaten gelegen und sich über die Jahre kaum verändert. An Universitäten sei die mittlere Laufzeit hingegen zwischen 2015 und 2019 von 16,9 Monaten auf 21,9 Monate stetig gestiegen. Bei Promovierten hätten sich die Laufzeiten in diesem Zeitraum von 17,1 Monaten auf 22,2 Monate erhöht. 2020 habe dieser Wert bei 21,4 Monaten beziehungsweise 22,2 Monaten bei Promovierten gelegen – den Autorinnen und Autoren zufolge möglicherweise ein Pandemie-Effekt.
Der Anteil der einjährigen Verträge sei an Unis insgesamt von 2015 bis 2017 deutlich zurückgegangen, der Anteil an Dreijahresverträgen sei im selben Zeitraum merklich gestiegen. In den Folgejahren seien die Veränderungen bei Vertragslaufzeiten vergleichsweise gering gewesen. Mit rund fünf Prozent seien Verträge mit einer Laufzeit von über drei Jahren nach wie vor eine Seltenheit, während weiterhin jeder fünfte befristete Vertrag (über 20 Prozent) kürzer als ein Jahr laufe.
Die Autorinnen und Autoren der Evaluation gehen anhand der Art der Datenerhebungen davon aus, dass faktisch sogar etwa jeder dritte Vertrag kürzer als ein Jahr dauere. Ein ähnliches Bild zeichne sich an HAWs ab. Grund für die kurzen Vertragslaufzeiten seien den Hochschulen zufolge vor allem die Laufzeiten von Forschungsprojekten.
Hochschulen streben mehr Dauerstellen an
Immerhin: Seit der Vertragseinführung existieren laut Evaluation bereits an mehr als der Hälfte der Hochschulen Personalplanungs- oder Dauerstellenkonzepte für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein weiteres Viertel der Hochschulen bereite derzeit ein solches Konzept vor. Mehrheitliches Ziel der Hochschulen sei es, mehr Dauerstellen zu schaffen. Aus den Selbstberichten und Personaldaten der Hochschulen gehe jedoch meist nicht hervor, ob diese Konzepte auch angewendet würden und ob sie die Anforderungen des VgB erfüllen – beispielsweise, ob die Beschäftigungspositionen wie gefordert auf Daueraufgaben überprüft werden oder ob bei der Besetzung von Dauerstellen tatsächlich bevorzugt befristet Beschäftigte der eigenen Hochschule eingestellt werden.
NRW hat mit rund 70 Hochschulen die größte Hochschuldichte in Deutschland. Die vergangene Woche veröffentlichte Evaluation des VgB haben das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) und die InterVal GmbH im Auftrag des Wissenschaftsministeriums in NRW durchgeführt. Das Ministerium wertete die Ergebnisse dahingehend, dass der VgB positive Entwicklungen an den Hochschulen angestoßen habe. Die Autorinnen und Autoren der Evaluation betonen jedoch an mehreren Stellen, dass sich der Effekt des Vertrages nicht klar belegen lasse und die Hochschulen die Veränderungen bei den Personalkonditionen teils schon vor 2016 oder aus eigenem Antrieb angestoßen hätten.
ckr
0 Kommentare