
Industriepromotionen
Auch die HRK positioniert sich
Nach dem Deutschen Hochschulverband und der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Universitäten hat sich nun auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Potsdam gegen Fehlentwicklungen bei der sogenannten Industriepromotion gewandt. Gemeint sind Fälle, bei denen die Doktorandin oder der Doktorand einen Arbeitsvertrag bei einer externen Einrichtung hat, der mit dem Promotionsprojekt in Verbindung steht. Ein häufiges Beispiel etwa sind Promovierende in den Ingenieurwissenschaften, die in der Industrie beschäftigt sind und Forschung betreiben, die für das jeweilige Unternehmen unmittelbar relevant ist.
Nach Ansicht von HRK-Präsident Professor Horst Hippler dürfe es nicht sein, dass die alleinige Zuständigkeit der Universitäten für die Promotion in solchen Konstellationen verwischt werde. Nur die Universitäten könnten über die wissenschaftliche Qualität urteilen. In dieser Hinsicht gebe es Anlass zur Sorge. Einzelne Unternehmen würben mit eigenen "Promotionsprogrammen", ohne die Rolle der Hochschulen dabei hinreichend klar zu benennen. Themen würden ohne Absprache mit dem hochschulischen Betreuer bzw. der Betreuerin festgelegt, die Nachprüfbarkeit von Daten und die Publikation von Ergebnissen durch Geheimhaltungsauflagen eingeschränkt.
Die HRK-Mitgliederversammlung verabschiedete nunmehr Eckpunkte, wie die Qualitätssicherung bei Promotionen mit externem Vertrag gestaltet werden kann.
gri