Meinungsfreiheit in UK
Aufsichtsbehörde entschuldigt sich bei Universität Sussex
"Das OfS hat im Fall Sussex Fehler begangen, die wir bedauern. Die heute angekündigten Maßnahmen unterstreichen unser anhaltendes Bestreben, demütig und ehrlich aus diesem Fall zu lernen", hat die britische Hochschulaufsichtsbehörde (Office for Students, OfS) am 3. September in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt. Nachdem ein gerichtliches Überprüfungsverfahren zwischen dem OfS und der University of Sussex im April zugunsten der Universität entschieden worden war, hatte sich die Aufsichtsbehörde eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen.
Vorausgegangen war eine langjährige Untersuchung des OfS der Vorgänge an der University of Sussex sowie eine im März 2025 verhängte Geldstrafe von rund 700.000 Euro wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit. Die OfS hatte der Universität vorgeworfen, dass sich als Folge des universitätsinternen Statements zur Gleichstellung von Trans- und Nicht-Binären-Personen ein Klima eingestellt hätte, in dem Mitarbeitende und Studierende sich selbst zensierten und ihre Meinungen nicht mehr ausdrückten. Das Gericht hat im Jahr darauf entschieden, dass das OfS zum einen als Institution nicht zuständig gewesen war, zum anderen auch die Bedeutung von "Meinungsfreiheit im Rahmen des Gesetzes" sowie von "akademischer Freiheit" falsch ausgelegt und die Schutzwirkung des Verhaltenskodex der Universität zur Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt hätte.
"Lessons learned": Was das OfS aus dem Fall gelernt hat
Das OfS hat nun erklärt, dass es bereits als Reaktion auf das Gerichtsurteil die Leitlinien zur Meinungsfreiheit und die Definition, in welchem Fall es sich um Satzungsdokumente einer Hochschule handelt, geändert hat. Im nun vorgestellten Report "Lessons learned from the University of Sussex judicial review" werden sämtliche weiteren geplanten Anpassungen begründet und detailliert beschrieben. Darin heißt es seitens der Geschäftsführung: "Wir veröffentlichen diesen Bericht, weil wir Offenheit und Transparenz wahren wollen. Wir haben aus der Rückschau wichtige Lehren gezogen, die wir künftig anwenden werden; wir hoffen, dass unsere Reaktion auf das Urteil als Wendepunkt wahrgenommen wird." Hochschulangehörige und Studierende seien eingeladen, das OfS bei diesem Wandel zu unterstützen und in die Pflicht zu nehmen.
Insgesamt habe sich die Hochschulaufsichtsbehörde zu 13 konkreten Änderungen verpflichtet. Zuvor habe man sich intensiv mit dem Gerichtsurteil, den Rückmeldungen aus dem Hochschulsektor sowie den Ergebnissen einer internen Überprüfung durch ein Beratungsunternehmen auseinandergesetzt. Die neuen Zusagen betreffen die Kommunikation mit den vom OfS regulierten Einrichtungen sowie eine Überprüfung der Strukturen, Prozesse und der Kultur der Organisation. So wolle man zukünftig frühzeitig den Dialog mit den Einrichtungen suchen und Durchsetzungsmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn es unbedingt notwendig sei. Man verfolge zukünftig gegenüber den Hochschulen den neuen Gesamtansatz: "keine Überraschungen".
Als eine weitere Maßnahme sieht das OfS vor, die Transparenz seiner Untersuchungen zu verbessern und so sicherzustellen, dass Hochschulen klarere Leitlinien und Informationen über Art und Ablauf erhalten. Diese Leitlinien würden noch im Laufe des Jahres veröffentlicht. Zudem sollen die Qualität, Konsistenz und Beweisgrundlage der OfS-Entscheidungsfindung optimiert werden. Grundsätzlich beabsichtige man, die Kultur der Hochschulaufsichtsbehörde auf den Prüfstein zu stellen. Ziel ist es laut Report, ein Programm zu entwickeln, das die Organisation befähigt, "unser analytisches Selbstvertrauen und unsere Agilität sowie unsere Bereitschaft, Kritik zu äußern und anzunehmen, zu stärken". Dies gelte für Kritik an der Hochschule von außen und untereinander, einschließlich gegenüber Vorgesetzten, sowie für Kritik innerhalb des Hochschulsektors. Das OfS hat im Report angekündigt, alle geplanten Anpassungen und ihre Umsetzung im Jahresbericht zu dokumentieren.
Reaktionen der University of Sussex
Die Vizekanzlerin der Universität, Professorin Sasha Roseneil, begrüßt in einem Kommentar vom 4. September bei Times Higher Education die "Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse" durch das OfS. Sie schätze das Engagement der neuen Führungsebene für Lernprozesse und Wandel. Die angekündigten Reformen für "einen kulturellen und strukturellen Wandel in der Arbeitsweise" seien wichtige Schritte.
Roseneil bedauert jedoch, dass die Erfahrungen der University of Sussex mit der OfS-Untersuchung nicht in den Überprüfungsbericht eingeflossen seien und kein Austausch vorgesehen war. Sie vermisse im "Lessons learned"-Bericht eine Reflexion darüber, wie es zu den wiederholten Rechtsirrtümern kommen konnte sowie "Hinweise darauf, wie die Behörde künftig eine qualitativ hochwertigere Rechtsberatung sicherstellen" wolle.
Die Vizekanzlerin bemängelt, dass eine Erörterung des Sussex-Falls "auch mögliche staatliche oder sonstige politische Einflussnahmen oder Eingriffe" hätte berücksichtigen müssen. Voreingenommenheit sei laut der Richterin maßgeblich für den Verlauf und das Ergebnis der Untersuchung gewesen. Die Geldstrafe sei alles andere als eine "Überraschung" gewesen, sondern das Ergebnis davon, dass die Behörde dreieinhalb Jahre damit verbracht habe, Beweise gegen die University of Sussex zu suchen, um eine außergewöhnlich hohe Geldstrafe zu rechtfertigen.
cva