Landeshochschulgesetz
Baden-Württemberg beschließt Hochschulgesetz-Entwurf
"Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weiter zu stärken", erklärte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Vorstellung des fertigen Gesetzentwurfs am Mittwoch in Stuttgart. Dieser werde nach der erfolgten Anhörung in den Landtag eingebracht. Ein Inkrafttreten der Neuerungen sei für Anfang des kommenden Jahres geplant.
"Professorinnen und Professoren sollen mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren", erläuterte Ministerin Petra Olschowski laut Meldung des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) die Ziele der Novelle weiter. Eine weitere Absicht des Gesetzesentwurfs läge darin, die Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen mit ihrer Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung stärker einzubinden. Es müssten alle Potenziale ausgeschöpft werden, um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken.
Zudem sollten Spitzenberufungen einfacher werden, da die Kooperation der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen immer relevanter werde für wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche.
Wesentliche Anpassungen im Gesetzesentwurf:
Spitzenberufungen und gemeinsame Berufungen
Eine neue Regelung solle es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig zu berufen. Die Exzellenz müsse gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel sei es, die Konkurrenzfähigkeit im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.
Bei Gemeinsamen Berufungen soll das "Thüringer Modell" nun auch in Baden-Württemberg möglich werden: Der oder die Berufene könne ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspreche sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Fachkräfte und Weiterbildung
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen laut MWK explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende könnten Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärke das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.
Neustrukturierung der Dualen Hochschule
Die "Duale Hochschule Baden-Württemberg" (DHBW) ist die größte Hochschule in Baden-Württemberg. Durch die Neustrukturierung erfolge eine Angleichung an die Strukturen der anderen Hochschularten. Es würden Fakultäten eingerichtet, wobei die Beteiligung der Dualen Partner auf zentraler und dezentraler Ebene erhalten bleibe. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die weiteren Mitglieder könnten sich mit ihrer fachlichen Expertise in den Fakultäten und Fakultätsräten einbringen. Eindeutige Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen würden durch die neue Organisationsstruktur geschaffen.
Lehramt: Modellversuch "Dualer lehramtsbezogener Master"
Der Modellversuch "Dualer lehramtsbezogener Master" eröffne Absolventinnen und Absolventen von Fach-Bachelor-Studiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Durch Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren solle das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen.
Transfer und Ausgründung
Lehrende würden künftig die Möglichkeit bekommen, zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen zu können, um die Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen zu stärken. Studierende sollen sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen, da in den Laboren und Seminaren innovative Ideen entstünden, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden könnten.
Besserer Zugang zu Hochschulen
Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über alle Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.
Ausblick zur Verabschiedung des Gesetzes
Die Phase der öffentlichen Kommentierung des Gesetzesentwurfs wurde am 4. Juli beendet. Der Entwurf ist von der Landesregierung beschlossen und am 17. September inklusive einer Stellungnahme des Normenkontrollrats (NRK) Baden-Württemberg an die Landtagspräsidentin übersandt worden, um die Beschlussfassung des Landtags herbeizuführen.
Der NRK gibt abschließend zu bedenken: "Trotz der Erleichterungen, die mit dem Regelungsvorhaben geschaffen werden, weist der NKR darauf hin, dass der Hochschulbereich von einer Vielzahl von Dokumentations- und Berichtspflichten gegenüber dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulgremien geprägt ist."
"Der NKR empfiehlt dem Ressort daher, im strukturierten Austausch mit den Hochschulen weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu identifizieren."
Aus der Stellungnahme des Normenkontrollrats
Dem Gremium werde von hohen Aufwänden berichtet, unter anderem in Bereichen der Qualitätssicherung, des Hochschulbaus, des Beschaffungswesens, der Hochschulkooperationen, der Förderprogramme und Drittmittelprojekte, der Gewährung von Zulagen und des Nebentätigkeitsrechts. "Der NKR empfiehlt dem Ressort daher, im strukturierten Austausch mit den Hochschulen weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu identifizieren und diese sukzessive umzusetzen. Gemeinsames Ziel sollte es sein, die Handlungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken."
cva