Abstimmung im Bundestag
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Bundestag billigt Grundgesetzänderung
Bald erstes Geld für Digitalisierung der Schulen

Der Bundestag hat einer Grundgesetzänderung für den Digitalpakt zugestimmt. Geld soll noch 2019 fließen.

21.02.2019

Die geplante Digitalisierung von Deutschlands Schulen hat eine weitere zentrale Hürde genommen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Noch in diesem Jahr soll das erste Geld vom Bund an Länder und Kommunen fließen.

Das Gesetz erhielt in namentlicher Schlussabstimmung eine Mehrheit von 574 der 648 abgegebenen Stimmen. Mit "Nein" stimmten 74 Abgeordnete. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wie erwartet erreicht. Zuvor hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD dafür votiert. Grundlage war eine Vereinbarung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vom Mittwochabend. Die Länderkammer soll Mitte März grünes Licht geben.

Nach der Grundgesetzänderung muss der bereits ausgehandelte Digitalpakt noch unterzeichnet werden. Danach können die Schulträger, also etwa Kommunen, bei den Ländern Förderanträge stellen, hieß es.

Der Chef der Kultusministerkonferenz, Hessens Minister Alexander Lorz (CDU), betonte: "Der Digitalpakt Schule muss jetzt ins Laufen kommen, damit die Schulen Planungssicherheit haben und wir der Digitalisierung in unseren Schulen den notwendigen Schwung verleihen können."

In Baden-Württemberg zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln vorrangig WLAN an die Schulen gebracht werden, wie das Landesbildungsministerium mitteilte. Rein rechnerisch könnte das Land mit 142.000 Euro pro Schule oder 433 Euro pro Kind profitieren.

Bis zu eine von den fünf Milliarden sollen in Laptops, Notebooks und Tablets fließen – jede einzelne Schule soll dafür bis zu 25.000 Euro bekommen können. Genutzt werden können die Mittel außerdem für Anzeigegeräte wie Whiteboards und für Personalkosten wie Systemadministratoren.

dpa/kas