Innovationsfähigkeit
BMBF fordert mehr Technologie-Offenheit
Anfang August bekamen verschiedene Forschungseinrichtungen Post vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Impulspapier, welches auch "Forschung & Lehre" vorliegt, soll eine Diskussion über mehr Technologieoffenheit anstoßen: Während die Innovationsfähigkeit Deutschlands nach wie vor hoch sei, müssten die regulatorischen Rahmenbedingungen dringend angepasst werden, um wieder an die internationale Spitze zu gelangen.
Das Papier enthält einige konkrete Vorschläge für die Änderung von gesetzlichen beziehungsweise rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene, die jedoch nur als erster Diskussionsimpuls gedacht seien. Grundsätzlich gehe es um den "Abbau von bestehenden Hürden und Bürokratie".
Innovationsprinzip in Gesetzgebung verankern
Zuallererst regt das BMBF an, das Innovationsprinzip in Gesetzgebung und Vergaberecht zu verankern. Die derzeitige Gesetzesfolgenabschätzung nehme vor allem "Risiken und Bedenken" in den Blick. Um innovative Technologien bereits vor einem Regulierungsprozess erproben zu können, wird ein Reallabore-Gesetz ins Gespräch gebracht. Außerdem mahnt das BMBF eine Entschlackung des deutschen Vergaberechts an und schlägt "ein 'Technologieoffenheitsgebot' als Grundsatz für öffentliche Fördermaßnahmen" vor, die sich "stärker an den zu erreichenden Zielen bzw. gesellschaftlichen Missionen orientieren" sollten.
Modernisierungsimpulse auf Bundesebene sieht das Papier unter anderem in den Bereichen Fusionsenergie und Künstliche Intelligenz (KI): Für Fusion müsse in Deutschland überhaupt erst ein Rechtsrahmen erarbeitet werden, "um Hemmnisse für private Investitionen in die Fusion abzubauen". Bei der Umsetzung des KI-Gesetzes der EU in deutsches Recht müssten "forschungsoffene Experimentierräume geschaffen werden".
Anpassungsbedarf bestehe zudem im deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) und Stammzellgesetz (StZG): Durch einen nicht mehr zeitgemäßen rechtlichen Rahmen seien der Forschung in Deutschland zu enge Grenzen gesetzt – so könne sie international nicht mithalten.
Änderungsvorschläge für EU-Rahmenbedingungen
Die Vorschläge im Hinblick auf EU-Rahmenbedingungen zielen unter anderem auf KI-Technologien und "Neue Züchtungstechniken" für Nutzpflanzen ab: Für die Weiterentwicklung des KI-Gesetzes wird die Einführung einer "Unbedenklichkeitsvermutung" vorgeschlagen, "nach der KI-Technologien entwickelt und vermarktet werden können, solange nicht von zuständiger Stelle objektive und zwingende Gründe dagegen vorgebracht werden". "Völlig aus der Zeit gefallen" sei der aktuell geltende EU-Rechtsrahmen zu Neuen Züchtungstechniken. Hierzu liege bereits ein Novellierungsvorschlag der EU-Kommission vor.
Die gestartete "Offensive für mehr Technologieoffenheit" solle dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten und zu verbessern und seine strategische Unabhängigkeit zu stärken. Nicht zuletzt gehe mehr Technologieoffenheit aber auch mit einer Stärkung der Wissenschaftsfreiheit einher.
hes