Fahnen der Max-Planck-Gesellschaft vor blauem Himmel
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Bundesrechnungshof
Braucht die MPG ein Aufsichtsgremium?

Der Bundesrechnungshof hat seinen Prüfbericht zur Max-Planck-Gesellschaft veröffentlicht. Er kritisiert ihre Organisationsstruktur und das BMBF.

16.09.2024

Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) erhält aktuell jährlich 1,2 Milliarden Euro institutioneller Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Ministerium ist dafür mit einer Stimme im Senat der Forschungsgesellschaft vertreten. In den vergangenen Monaten hat der Bundesrechnungshof geprüft, ob die vom BMBF entsandten Vertreterinnen und Vertreter ihre Aufgaben wahrnehmen und wie es um die Organisationsstruktur der MPG bestellt ist. In seinem Anfang September veröffentlichten Abschlussbericht kommt der Bundesrechnungshof zu dem Urteil, dass das BMBF in den Gremien der MPG nicht ausreichend vertreten ist. Der Präsident der MPG beaufsichtige sich selbst, es gebe keine Trennung zwischen den ausführenden und entscheidenden Ebenen. Das Magazin "Der Spiegel" hatte am Samstag über die Kritik berichtet.

BMBF fehlte bei MPG-Senatssitzungen

Der Senat sei das Hauptgremium der MPG. Von 45 Stimmen gehöre nur eine dem BMBF, dies sei angesichts der Höhe der Förderung durch das Ministerium nicht angemessen. Zwischen den Jahren 2016 und 2020 habe nur die jeweilige Bundesforschungsministerin teilnehmen dürfen und das BMBF sei nur bei zwei von 14 Sitzungen vertreten gewesen. Durch eine Satzungsänderung könne seit Oktober 2021 auch der zuständige Staatssekretär oder die zuständige Staatssekretärin mit Stimmrecht teilnehmen. Der Bundesrechnungshof forderte in seinem Bericht, dass eine weitere Satzungsänderung angestrebt werden sollte, die auch Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern eine Teilnahme ermögliche. Das BMBF habe laut Bericht eingeräumt, bis 2021 sein Stimmrecht nicht angemessen wahrgenommen zu haben. Eine weitere Satzungsänderung sei allerdings nicht notwendig, das Ministerium habe seit der letzten Änderung nur eine Senatssitzung verpasst.

MPG trennt nicht zwischen ausführenden und beschlussfassenden Organen 

Der Senat der MPG wählt alle sechs Jahre den Präsidenten oder die Präsidentin der Gesellschaft. Er oder sie repräsentiert die MPG und entwirft die Grundzüge ihrer Wissenschaftspolitik. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs sei der Präsident oder die Präsidentin "omnipräsent in allen Organen". Er oder sie könne allein "sogenannte Eilentscheidungen treffen" und habe bei "Stimmenparität das letzte Votum". Auch der Präsident oder die Präsidentin müsse einer Aufsicht unterstellt werden. Aktuell habe die MPG kein klassisches Kontrollgremium, verschiedene Organe, in denen auch der jetzige Präsident vertreten sei, nähmen die Beaufsichtigung wahr. Deswegen fordert der Bundesrechnungshof, dass das BMBF auf eine Trennung zwischen MPG-Geschäftsführung und interner Aufsicht hinarbeiten müsse. Das BMBF folge diesen Empfehlungen laut Bericht. Es werde Reformen einleiten.

Gegenüber dem "Spiegel" verteidigte die MPG ihre Organisationsstruktur. "Ein eigenständiges Aufsichtsgremium" sei keine zwingende "Voraussetzung für ein funktionsfähiges Governance- oder Compliance-Konzept". Das Einhalten von Regeln und ethischen Standards sei für die Forschungsorganisation sehr wichtig, ein "Compliance Management System" werde fortlaufend weiterentwickelt. Die Impulse dafür kämen allerdings aus der Organisation selbst.

cpy