Michel Barnier
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EU-Austritt
Brexit-Abkommen steht – jetzt folgen Abstimmungen

Die Unterhändler haben sich auf ein Abkommen für den Austritt Großbritanniens aus der EU geeinigt. Was bedeutet dies für Wissenschaftler?

15.11.2018

Der Weg für einen geregelten Austritt Großbritanniens ist geebnet: Am Donnerstag stimmte das Kabinett der britischen Ministerin Theresa May dem Vertragstext zu. EU-Ratspräsident Tusk kündigte für Freitagmorgen ein Treffen mit EU-Verhandlungsführer Michel Barnier an.

Der Fahrplan für den Austritt Großbritanniens aus der EU umfasst 585 Seiten. Ein wichtiger Punkt für den internationalen Wissenschaftsaustausch: EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich derzeit in Großbritannien aufhalten, haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Das gilt auch für diejenigen, die erst in der Übergangsphase ankommen. Damit ist der Aufenthalt laut Zahlen der EU-Kommission für mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und über eine Millionen Briten in der EU gesichert.

Für die Zeit nach dem Austritt hat die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einreisebestimmungen neu regeln soll. Die EU will an der Visa-Freiheit zwischen Aufenthalten in Großbritannien und den EU-Mitgliedstaaten festhalten.

Brexit-Abkommen: EU-Sondergipfel im November

Ausschlaggebend für die Wissenschaft ist auch, ob sich Forscherinnen und Forscher weiterhin für EU-Förderungen bewerben und bereits gestartete Projekte fortführen können. Hierzu sagte EU-Forschungsminister Carlos Moedas zuletzt, dass solche Fragen erst geklärt werden könnten, wenn die Art des Austritts sowie die Regelungen zur Mobilitätsfreiheit und zu einer möglichen EU-Außengrenze zwischen Irland und Nordirland geklärt seien.

Die finalen und entscheidenden Abstimmungen in den kommenden Wochen über das vorliegende Austritts-Abkommen legen dafür den Grundstein. Bis dahin sollen auch noch einige Detailfragen geklärt werden. Für den 25. November ist ein EU-Sondergipfel angesetzt, bei dem die Regierungschefs der 27 verbleibenden EU-Staaten ihre Stimme abgeben. Auch das Europäische Parlament muss dann noch zustimmen, ebenso wie das britische Parlament. Die Zustimmung der britischen Abgeordneten gilt als unsicher.

Wird das Abkommen beschlossen, beginnt nach dem offiziellen Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März 2019 eine Übergangsphase bis Anfang 2021, in der Großbritannien zunächst im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleibt. Großbritannien muss in dieser Zeit das EU-Regelwerk weiter anerkennen und die Mitgliedsbeiträge zur EU zahlen, hat aber kein Stimmrecht mehr. Die britische Regierung kann in dieser Übergangszeit bereits internationale Abkommen schließen.

kas