Gebäude der Cambridge Universität in Großbritannien
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Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien
Britische Universitäten fordern mehr Flexibilität

Auch nach dem Brexit sollen EU-Bürger dauerhaft im Land bleiben können. Für Wissenschaftler könnte es jedoch problematisch werden.

22.06.2018

Viele Studierende und Wissenschaftler bangen um ihre Aufenthaltsrechte in Großbritannien nach dem Brexit. Am Donnerstag hat das Innenministerium seinen Fahrplan bekanntgegeben: EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen sich für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bewerben können, sofern sie bis Ende 2020 fünf Jahre dauerhaft im Land gelebt haben.

Diejenigen, die vor dem 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz nach Großbritannien verlegt haben, aber die fünf Jahre noch nicht erreicht haben, können zu einem späteren Zeitpunkt den unbefristeten Aufenthaltsstatus beantragen.

Für die Wissenschaft sei die Regelung eine "ernsthafte Herausforderung". Es sei im wissenschaftlichen Alltag oft nicht umsetzbar, dauerhaft in Großbritannien zu leben, kommentierte die Russell Group laut eines Berichts von "Times Higher Education".

Der Verbund britischer Universitäten, zu dem auch Spitzen-Universitäten wie Cambridge, Oxford und die London School of Economics (LSE) gehören, begrüßt zwar den grundsätzlichen Vorstoß, fordert aber mehr Flexibilität. Auch für das internationale Standing Großbritanniens in Forschung und Innovation sei es unverzichtbar, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reisen und sich an Projekten im Ausland beteiligen könnten.

Bis zu einem Jahr außerhalb von Großbritannien forschen

"Wir fordern die Regierung nachdrücklich auf, zu bestätigen, dass die Ausnahme, mit der EU-Staatsangehörige ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung das Vereinigte Königreich für bis zu zwölf Monate verlassen können, den Aufenthaltsantrag von Wissenschaftlern nicht beeinträchtigt", so die Russell Group.

Für die Verbund-Universitäten ist dies besonders wichtig: Bei einem Drittel der Hochschulen machen Wissenschaftler aus der EU mehr als 25 Prozent der Beschäftigten aus.

Für Studierende sei die Entscheidung der Regierung von Vorteil, sich nur mit ihrem Wohnsitz bewerben zu können und keine Einzahlungen in das britische Steuersystem nachweisen zu müssen, teilte der Geschäftsführer der Russell Group mit. Anders hätten die meisten keine Möglichkeit gehabt, sich im Anschluss an ihr Studium für weitere Studiengänge oder eine Arbeit in Großbritannien bewerben zu können.


Das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger nach dem Brexit

kas