Verfassungsrichterwahl
Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück
Die von der SPD nominierte Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht länger für die Richterstelle am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. Das hat die 54-Jährige übereinstimmenden Medienberichten zufolge am 7. August über ihre Bonner Anwaltskanzlei mitteilen lassen. Ihr sei aus der CDU/CSU-Fraktion deutlich signalisiert worden, dass eine Wahl ausgeschlossen sei. Nun müsse verhindert werden, dass sich der Streit in der Koalition wegen der Richterwahl weiter zuspitze "und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", wird Brosius-Gersdorf zitiert.
Die Wahl von insgesamt drei Nominierten für das höchste deutsche Gericht war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesetzt worden. Teile der Unionsfraktion hatten Vorbehalte gegen Brosius-Gersdorf. Als Grund wurden unter anderem Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einer möglichen Impfpflicht in Corona-Zeiten angeführt. Auch meldete sich kurz vor der geplanten Wahl der Plagiatssucher Stefan Weber mit Fragen zur Dissertation der Staatsrechtlerin zu Wort.
Der Rückzug Brosius-Gersdorfs mag die Blockade um die Richterwahl lösen, zugleich stellt er die Koalition vor ein neues (altes) Problem: im Bundestag die nötige Zweidrittelmehrheit zu finden für die Wahl ihrer Kandidatinnen und Kandidaten. Schon bei der Mitte Juli geplatzten Wahl hätte die CDU/CSU am Ende auf Stimmen der AfD angewiesen sein können. Das möchten sowohl die Union als auch die anderen Fraktionen vermeiden. Doch Gespräche mit der Linken, deren Stimmen dann nötig werden könnten, lehnte die Unionsfraktion ab.
dpa/hes