

BMFTR
Bürokratie-Abbau bei Verhandlungs-Vergabe
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erhöht die Schwelle für die einfache Verhandlungsvergabe von 30.000 auf 100.000 Euro. Das hat der Briefingdienst Table.Media kürzlich berichtet. Die Maßnahme ist Teil des Bemühens des BMFTR um Bürokratieabbau.
Die neue Schwelle gilt nur für Zuwendungsempfänger, die wegen bundesrechtlicher Vorgaben bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Unterschwellen-Vergabeverordnung (UVgO) des Bundes anwenden müssten, so Table.Media. Dazu gehörten etwa außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen allerdings nicht. Für diese sind die Länder zuständig, die über eigene Regelungen und Schwellengrenzen verfügten. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg läge diese laut Allianz der Wissenschaftsorganisationen bereits bei 100.000 Euro und mehr für Hochschulen.
Bemühen um Bürokratieabbau
Der bisherige Schwellenwert des BMFTR habe seit 2018 gegolten. Die Erhöhung folge auch den gestiegenen Beschaffungskosten. Sie reduziere den Verwaltungsaufwand und steigere die Effizienz der Projektförderung, berichtete der Briefingdienst unter Bezug auf das Ministerium. Sie sparten dadurch beispielsweise die Organisation eines EU-weiten Teilnahmewettbewerbs für die Auftragsvergabe. Gegenüber Forschung & Lehre bestätigte eine Sprecherin des BMFTR, dass sich laut Schätzungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen für die betroffenen Einrichtungen eine jährliche Einsparung von über einer Million Euro an Verwaltungskosten ergebe. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hatte die Erhöhung des Schwellenwerts im Dezember vergangenen Jahres gefordert, um die Regelungen von Bund und Ländern anzugleichen.
Die Entscheidung folgt dem Bemühen um Bürokratieabbau, dem sich die neue Koalition verschrieben hat und der im Koalitionsvertrag zu Bildung, Innovation und Forschung angekündigt wurde. Demnach sollen "Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien" entschlackt und Entscheidungen beschleunigt werden. Lähmende Bürokratie müsse überwunden werden, sagte Dorothee Bär auch bei ihrer ersten Bundestagsrede als neue Forschungsministerin Mitte Mai.
Weitere Entlastungen sind in Planung
"Ich wünsche mir mehr Innovationskraft für unser Land", sagte Ministerin Bär gegenüber Forschung & Lehre. "Für Innovationen brauchen Wissenschaft und Forschung angemessene Rahmenbedingungen" – dazu gehöre auch der "Abbau der Förderbürokratie". Die Anhebung der Schwelle für vereinfachte Vergabeverfahren sei ein erster Schritt. "Mit dem Innovationsfreiheitsgesetz werden wir weitere Themen aufgreifen, um die Freiheit für Innovationen zu schaffen, die wir jetzt brauchen", so die Ministerin.
Der Bürokratie-Abbau ist laut Bär auch zentral, um den Wissenschaftsstandort Deutschland für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver zu machen, wie sie am Donnerstag im Interview mit dem Handelsblatt erläuterte. Im "Idealfall" müsse internationalen Spitzenforschenden ein "Rundum-sorglos-Paket" geboten werden, mit einem Job für den Partner oder die Partnerin des Forschenden, Kitaplätzen für die Kinder und mehr, sagte die Ministerin demnach.
aktualisiert am 06.06.2025 um 12.07 Uhr [Ergänzung der Perspektive des BMFTR gegenüber F&L und der letzten beiden Absätze], zuerst veröffentlicht am 02.06.2025
cpy