Bundesbildungsministerin Anja Karliczek am Redepult des Bundesrates
BMBF/Hans-Joachim Rickel

Berufsbildungsgesetz
Bundesrat beschließt "Berufsbachelor"

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Berufsbildung zugestimmt. Damit kommen "Berufsbachelor" und "Berufsmaster". Von der HRK kommt Kritik.

29.11.2019

Der Bundesrat hat die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Nachdem der Bundesrat im Juli noch eindeutige berufliche Abschlussbezeichnungen gefordert hatte, stimmte er am Freitag dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zu. Damit werden für berufliche Abschlüsse zum 1. Januar 2020 die Bezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" eingeführt.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Peter-André Alt, kritisierte die Entscheidung. "Dass der Bundesrat nun die Empfehlung der Hochschulen und zahlreicher Berufsverbände übergeht, ist sehr bedauerlich. Wir müssen nun die Konsequenzen dieser Entwicklung beraten", sagte Alt.

Statt, wie von Karliczek beabsichtig, die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Abschlüsse zu unterstreichen, "verwischen die neuen Bezeichnungen die Unterschiede und beeinträchtigen die Sichtbarkeit beruflicher Qualifikationen", warnte die HRK erneut. Das gelte insbesondere im europäischen Ausland, wo Bachelor und Master ausschließlich im wissenschaftlichen Kontext vergeben werden.

Die HRK hatte sich bereits mehrfach gegen die in der geplanten Gesetzesnovelle vorgesehene Änderung der Abschlussbezeichnungen ausgesprochen, unter anderem in Beschlüssen des HRK-Senats und der Mitgliederversammlung sowie einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI).

Die Bundesbildungsministerin erklärte zu dem Beschluss: "An diesem Tag senden wir eine klare Botschaft: In Deutschland gibt es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium."

Der Gesetzentwurf des BBiG enthält neben den neuen Bezeichnungen unter anderem Vorgaben für eine Mindestvergütung für Auszubildende sowie flexiblere Teilzeit-Modelle und neue Vorgaben für Prüfungen, um diese weniger bürokratisch und besser zu organisieren. Zuletzt wurde das BBiG 2005 umfassend überarbeitet.

ckr