Öffentliches Recht
dpa

Gesetzgebung
Bundesrat fordert fünf Jahre Regelstudienzeit für Jura

Der Bundesrat kann die Initiative für Gesetze ergreifen, über die dann der Bundestag entscheiden kann. Aktuell über eine Reform des Jura-Studiums.

15.02.2019

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften soll künftig zehn Semester statt wie bisher neun Semester betragen. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf, den er beim Deutschen Bundestag eingebracht hat.

Laut einer Mitteilung des Bundesrats sei das Ziel, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jura-Studierende länger Anspruch auf Bafög-Leistungen. Der Bundesrat möchte so verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und der sozialen Herkunft der Studierenden abhängt.

Das Jura-Studium bleibt nach Ansicht des Bundesrats in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend, bemängelt die Länderkammer: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester.

Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachen-Qualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Der heute beschlossene Entwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen im Parlament gibt es nicht.

gri