Bundeshaushalt 2026
Bundesrat fordert mehr Geld für Hochschulbau
Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und zum Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2029 am 22. Oktober Stellung genommen. In der als Vorabfassung veröffentlichten Stellungnahme bemängelt der Bundesrat explizit, dass aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zu wenig Mittel für die Sanierung der Hochschulen vorgesehen sind.
Die Ländervertretung "erinnert" die Bundesregierung schriftlich daran, dass den Ländern im Rahmen der Kompensationszusage zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm insgesamt vier Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur und für Kitas zugesagt wurden. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 seien jedoch ausdrücklich 940 Millionen Euro nur für Kita-Investitionen vorgesehen.
"Der Bundesrat erwartet, dass diese Mittel einer breiteren Verwendung als nur für Kita-Investitionen zur Verfügung stehen, der Wirtschaftsplan des Sondervermögens entsprechend angepasst wird und die Länder beispielsweise auch den Schulbau sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur mit den Kompensationsmitteln finanzieren können", heißt es in der Stellungnahme.
In ihrer Herbstsitzung am 15. Oktober hatte die Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) bereits die zu knapp bemessenen Mittel für den Hochschulbau bemängelt und mehr Geld für die Schnellbauinitiative für Hochschulen gefordert.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung führt in ihrer Gegenäußerung aus, dass die im Rahmen des SVIK vorgesehenen vier Milliarden Euro sich so aufteilten, dass für den Bereich Kindertagesbetreuung für den Zeitraum 2026 bis 2029 jährlich 940 Millionen Euro bereitgestellt würden (Gesamtsumme 3,76 Milliarden Euro). Für den Bereich Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen sind demnach über die vier Jahre jeweils 60 Millionen Euro vorgesehen (Gesamtsumme 240 Millionen Euro).
"Die Bundesregierung prüft, ob es Möglichkeiten gibt, diese Verteilung flexibler auszugestalten."
Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung
"Die Bundesregierung prüft, ob es Möglichkeiten gibt, diese Verteilung flexibler auszugestalten. Die Umsetzung der Protokollerklärung zum Investitionsprogramm ist dem Bund ein wichtiges Anliegen", erläutert die Bundesregierung.
Darüber hinaus erhalten die Länder, so die Gegenäußerung weiter, gemäß § 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen. "Aus diesen Mitteln können die Länder weitere Investitionen in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildungsinfrastruktur und Hochschulen tätigen", konstatiert die Bundesregierung.
cva