Reformen
Bundesrat fordert Nachbesserung bei BAföG- und WissZeitVG
Die Bundesländer haben sich in ihrer Sitzung am 25. September zu den geplanten Gesetzesvorhaben zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und zum Bundeserprobungsgesetz – auch "Reallabore-Gesetz" genannt – geäußert.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme (457/26 B) die Dringlichkeit der BAföG-Reform: "Der Bundesrat stellt fest, dass die Entwicklung des BAföG besorgniserregend ist und ein sehr großer Handlungsbedarf besteht. Es erreicht immer weniger Studierende und zudem sind die BAföG-Mittel für die Geförderten nicht auskömmlich." Er fordert Anpassungen bei den Fördersummen und beim Verfahren:
- Wohnkostenpauschale: Der Bundesrat fordert die Streichung der geplanten Absenkung und des späteren Wegfalls der Wohnkostenpauschale für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen. Er kritisiert die Verschiebung der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der allgemeinen Bedarfssätze vom Wintersemester 2026/2027 auf das Sommersemester 2027.
- Freibeträge: Die vorgesehene Anhebung der Freibeträge reicht aus Sicht der Länderkamme nicht aus. Die inflationsbedingten Kostensteigerungen würden damit nicht ausreichend berücksichtigt. Die neuen Freibeträge müssten bereits bis zum 31. Januar eines Jahres veröffentlicht werden.
- Vereinfachung und Digitalisierung: Die BAföG-Beantragung soll vollständig digital möglich sein. Die Digitalisierung des Verfahrens müsse schneller vorangetrieben werden. Daten, die bereits bei staatlichen Stellen vorhanden sind, sind nach Ansicht der Länderkammer automatisch für das BAföG-Verfahren zu nutzen, um Mehrfachabfragen zu vermeiden. Das BAföG-Verfahren soll insgesamt einfacher und weniger bürokratisch gestaltet werden.
- Umfang und Kosten: Der Bundesrat verlangt, dass auch Orientierungsstudiengänge in die BAföG-Förderung einbezogen werden. Die Länder fordern einen finanziellen Ausgleich für die bei ihnen entstehenden Verwaltungskosten.
WissZeitVG – kontroverse Perspektiven und der finale Beschluss
Im Vorfeld der Bundesratssitzungen haben drei Ausschüsse ihre Empfehlungen zum WissZeitVG in einem gemeinsamen Dokument (456/1/26) vom 11. September zusammengestellt. Zuerst berichtete der Wiarda Blog.
Der Finanzausschuss stellt darin heraus, dass die geplanten WissZeitVG-Reformen "den Hochschulen allerdings zunehmend die Flexibilität, in den nächsten Jahren Einsparbeiträge zur Konsolidierung der Länderhaushalte erbringen zu können" nehmen würden. Dies sei durch die geplanten längeren Mindestvertragslaufzeiten sowie die Entkopplung von arbeitsrechtlicher Mindestvertragsdauer und projektbezogener Drittmittelfinanzierung der Fall. Auch verenge die Bundesgesetzgebung zunehmend die Spielräume der Länderhaushalte durch "mittelbare Belastungen durch zusätzliche Bedarfsanmeldungen der Hochschulen".
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik indes wünscht sich eine Überprüfung, ob den Arbeitnehmenden nicht "eine verlässlichere Zukunftsperspektive gewährt" werden könne. Das Gesetz regle auch nach dem aktuellen Reformvorhaben "nicht ausreichend, was nach Abschluss der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase passiert". Das Wissenschaftssystem brauche eine grundlegende Reform hinsichtlich seiner Personalstrukturen. Es sei zu prüfen, ob die Befristung nach der Promotion mit einer verbindlichen Karriereperspektive, wie zum Beispiel durch Tenure-Track-Modelle oder dauerhafte wissenschaftliche Stellen neben der Professur, verknüpft werden könnte.
Der Ausschuss für Kulturfragen stellt im Dokument heraus, dass eine ungerechtfertigte Unterschreitung der Mindestbefristungsdauer so zu regeln sei, dass der Arbeitsvertrag als auf die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit befristet gelte und nicht als unbefristet. Diese Forderung hat der Bundesrat als einzige in seinem Beschluss zur WissZeitVG-Reform (456/26 B) vom 25. September aufgenommen mit der Begründung, dass ohne Mindestbefristungsdauer "die Beschäftigungsmöglichkeiten nachfolgender Nachwuchswissenschaftler ungerechtfertigt" geschmälert würden. Die gewünschte Regelung des Ausschusses für Kulturfragen, dass die Länder in ihren Hochschulgesetzen abweichend längere Mindestvertragslaufzeiten regeln dürfen, wurde nicht in das Beschlussdokument aufgenommen.
"Reallabore-Gesetz" und Ausblick zum Gesetzesverfahren
Zum geplanten Bundeserprobungsgesetz hat die Bundesregierung keine Empfehlungen von der Länderkammer erhalten. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist laut Pressemitteilung der zuständigen Bundesministerien, dass Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher werden und die praktische Umsetzung von Reallaboren "durch Beratung, Information und Vernetzung" unterstützt wird. Zukünftig sorge außerdem ein strukturierter Wissenstransfer dafür, dass Erkenntnisse aus Erprobungen schneller in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung kann sich nun zur Kritik der Länder äußern und leitet dann die Gesetzentwürfe mit ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrates an den Bundestag weiter. Wenn dieser die jeweiligen Gesetze beschlossen hat, kommen die zuvor vom Bundesrat bemängelten Entwürfe erneut zur finalen Beratung in die Länderkammer.
cva