Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf
Am 15. April findet im Forschungsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) statt. Das hat der Ausschuss am 25. März einstimmig beschlossen. Laut Pressemeldung sind die Abgeordneten größtenteils zufrieden mit dem Entwurf, den die Bundesregierung am 12. März vorgelegt hatte.
Die Union habe betont, dass Forschungseinrichtungen durch die Reform private Mittel flexibler einsetzen könnten, während öffentliche Gelder geschützt blieben. Nach Ansicht der SPD gleiche der Entwurf Wettbewerbsnachteile zwischen kleinen und großen gemeinnützigen Einrichtungen aus. Die Grünen wiesen auf den verbleibenden Handlungsbedarf in Sachen Entbürokratisierung hin.
Bundesrat brachte eigenen Gesetzentwurf ein
Der Bundesrat hatte den Entwurf der Regierung in einer Stellungnahme am 6. März dafür kritisiert, dass eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen von den geplanten Abweichungen vom Besserstellungsverbot ausgeschlossen werden Der Gesetzentwurf werde mit der Schaffung attraktiver Beschäftigungsbedingungen in den Forschungseinrichtungen begründet, auf die der Forschungsstandort Deutschland angewiesen sei, so die Länderkammer. Es sei daher nicht folgerichtig, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die maßgeblich oder überwiegend vom Bund institutionell gefördert würden, unberücksichtigt blieben.
Die Gesetzesnovelle der Bundesregierung sieht vor, projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Das heißt, sie sollen ihre Mitarbeitenden künftig besser bezahlen können als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Der Bundesrat hatte im August 2025 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Danach sollen sich auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich bezahlen, auf Förderprogramme des Bundes bewerben können. Sie seien davon bisher durch das Besserstellungsverbot ausgeschlossen.
Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag der Länderkammer in einem Kabinettsbeschluss vom 18. März ab. In der Begründung heißt es, die vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots würde die Eingrenzung des Anwendungsbereiches aufheben und die grundsätzlich vorgesehene Regelungssystematik umgehen.
Der Bundestag hatte beide Entwürfe am 19. März debattiert und sie anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
aktualisiert am 25.03.2026 [Ergänzung Anhörung im Forschungsausschuss], erstmals aktualisiert am 20.03.2026 [Ergänzung Gegenäußerung der Bundesregierung], zuerst veröffentlicht am 17.03.2026
hae