Abgeordnete stimmen ab
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Kooperationsverbot
Bundestag beschließt Änderung des Grundgesetzes

Die erste Hürde für die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern ist genommen. Nun muss der Bundesrat zustimmen.

29.11.2018

Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung unter anderem für eine Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund beschlossen. Damit soll der Bund außerdem anders als heute auch Milliardensummen in Wohnungsbau und Nahverkehr stecken dürfen. Die Schulen sollen ab 2019 schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden und digitale Lerninhalte nutzen können. Die Lehrerinnen und Lehrern sollen entsprechend weitergebildet werden.

Im Bundestag hatte sich lediglich die AfD gegen die Grundgesetzänderung gewandt. Alle anderen Fraktionen waren dafür. 580 Abgeordnete stimmten für den Schritt, 87 dagegen, 3 enthielten sich.

Ebenso wie im Bundestag braucht das Projekt nun aber noch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Mit Spannung wird erwartet, ob es in der Länderkammer diese Mehrheit geben wird. Der Bundesrat will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember darüber beraten. Insbesondere Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann wehrt sich vehement gegen die Änderung. Falls der Bundesrat zustimmt, sollen die Änderungen ab Anfang 2019 gelten.

dpa/gri