Das Foto zeigt das Plenum des Deutschen Bundestages.
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Ausbildung
Bundestag stimmt für neues Gesetz zur Berufsbildung

Der Bundestag hat dem überarbeiteten Gesetzentwurf von Anja Karliczek zur beruflichen Bildung zugestimmt. Hochschulen wiederholten ihre Kritik.

24.10.2019

Der Deutsche Bundestag hat dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur beruflichen Bildung zugestimmt. Damit will Bundesministerin Anja Karliczek die berufliche Bildung in Deutschland stärken. Verbunden ist mit der Novelle auch die Einführung der Bezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" für Fortbildungen. Im November soll der Bundesrat erneut über den Gesetzentwurf beraten. Im Juli hatte er die vorherige Fassung abgelehnt. Wissenschaftsvertreter sehen das Vorhaben weiterhin kritisch.

"Dem großen europäischen Reformprojekt des Bologna-Prozesses und dem deutschen Hochschulsystem insgesamt, aber auch der für Deutschland so wichtigen beruflichen Bildung droht hier ein langfristig wirksamer, schwerer Schaden“, teilte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vor der Abstimmung mit. Die Vertretung der Hochschulen plädierte "dringend" dafür, von der Einführung der Abschlüsse abzusehen.

Anders als von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vorgesehen, würde diese nicht zur Stärkung der Dualen Ausbildung führen, sondern lediglich zu einer Verzerrung der Abgrenzung zwischen der akademischen und beruflichen Ausbildung in Deutschland.

Geplant ist eine dreistufige Fortbildungsmöglichkeit: "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional". Die Bezeichnungen hatte zuletzt auch der Ausschuss des deutschen Bundestages für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung befürwortet.

Die neuen Bezeichnungen sind Teil der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Weiterhin enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorgaben für eine Mindestvergütung für Auszubildende sowie flexiblere Teilzeit-Modelle und neue Vorgaben für Prüfungen, um diese weniger bürokratisch und besser zu organisieren. Im November soll der Bundesrat erneut über den Gesetzentwurf beraten. Inkrafttreten soll das Gesetz Anfang 2020.

kas