Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Bundestag verabschiedet Novelle
Der Bundestag hat am 24. September eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) beschlossen. Damit wird das Besserstellungsverbot für projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen gelockert. Sie können wissenschaftliches Personal künftig besser bezahlen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes, wenn die Finanzierung aus Drittmitteln erfolgt. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der Fraktionen der Grünen und der AfD beschlossen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte im Plenum, Forschungseinrichtung sollten in der Lage sein, das zu zahlen, was sie müssen, um Spitzenpersonal anzuwerben, sofern Unternehmen die Gelder bereitstellen.
Am Mittwoch hatte der Wissenschaftsausschuss des Bundestags noch eine kurzfristig durch die Regierungskoalition eingebrachte Änderung empfohlen. Dadurch fallen neben den großen Wissenschaftsorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft, nun vier weitere Einrichtungen grundsätzlich unter die Bestimmungen des WissFG. Dabei handelt es sich um
- das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) gGmbH
- das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA) gGmbH,
- das Berlin Institute of Health at Charité (BIH),
- sowie das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW).
Zudem sollen in Zukunft auch Fördermittel der EU für die Besserstellung des Forschungspersonals genutzt werden können. Für andere öffentliche Mittel gelte dies weiterhin ausdrücklich nicht, so die Pressemitteilung des Bundestags vom 24. September.
"Nanomanagement" und "Doppelprüfungen" abgeschafft
Beschlossen wurde außerdem die Abschaffung der gemeinsamen Informations- und Steuerungsinstrumente des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesfinanzministeriums. Ausreichende Steuerung bestehe durch die zuwendungs- und satzungsrechtliche Kontrolle der Einrichtungen durch das zuständige Ministerium, so der Bericht zum Änderungsantrag.
Mit der Reform treibe die Regierung den Bürokratierückbau in der Forschung voran, sagte der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Florian Müller, laut Pressemeldung der Fraktion. Der Staat habe sich bei der Auslegung des Besserstellungsverbotes über Jahre im "Nanomanagement" verloren. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Holger Mann, fügte in einer eigenen Mitteilung hinzu: "Wir bauen unnötige Vorgaben wie Doppelprüfungen ab und erleichtern die Nutzung von EU-Mitteln." Gemeinnützigen Forschungseinrichtungen sei mehr Bürokratie zugemutet worden als anderen Wissenschaftseinrichtungen. Mit diesem Wettbewerbsnachteil sei jetzt Schluss.
Kritik kam von der Fraktion der Linken. Die forschungspolitische Sprecherin Sonja Lemke sagte im Plenum, die Anhörung im Forschungsausschuss habe gezeigt, dass es durch tarifliche Vereinbarungen bereits Möglichkeiten gebe, Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu ermöglichen. Es sollte das Ziel der Bundesregierung sein, auch im Forschungsbereich flächendeckend tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
hae