Berlin-Fahne auf dem Dach des Abgeordnetenhauses von Berlin
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Berlin
Dauerstellen-Regelung vor dem Aus

Für Berliner Postdocs sollte es ab 2023 verbindliche Anschlusszusagen geben. Nach einer Verschiebung auf 2025 wurde davon nun Abstand genommen.

31.01.2025

Der Berliner Senat hat seine Pläne aufgegeben, befristet angestellten Postdocs zukünftig eine Dauerstelle in Aussicht zu stellen. Darüber berichtete zuerst "Table.Media". Die Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft habe sich mit den von Fachleuten vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken befasst. Hintergrund ist die Vorrangigkeit des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) als Bundesrecht vor der landesrechtlichen Regelung im Berliner Hochschulgesetz. Das WissZeitVG befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen der anhängigen Gesetzesreform des WissZeitVG ist unter anderem vorgesehen, dass Postdocs nach der Promotion nur noch für vier Jahre befristet beschäftigt werden können, eine Befristung um weitere zwei Jahre ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass diese mit einer Anschlusszusage auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verbunden ist. "Alle gegenwärtig diskutierten Änderungsvorschläge verstärken aber die verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch wenn dies sehr bedauerlich ist, bringt uns dies dazu, von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen zu müssen", teilte die Senatsverwaltung auf Anfrage von "Forschung & Lehre" mit.

Die Regelung war in Paragraph 110 Absatz 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) festgehalten und nach Inkrafttreten im Herbst 2021 heftig kritisiert worden. Die Präsidentin der Humboldt-Universität (HU) zu Berlin, Professorin Sabine Kunst, trat im Kontext der Diskussionen sogar zurück. Sie wies unter anderem darauf hin, dass sich die umfassenden Änderungen in der Personalstruktur nicht stemmen ließen. Auch die anderen Berliner Universitäten reagierten im Wesentlichen kritisch auf die gesetzliche Regelung und die HU erhob Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Landesrektorenkonferenz hatte die Novelle bereits im Vorfeld scharf kritisiert: "Würden die jetzt vorhandenen Stellen in kurzer Zeit sämtlich besetzt, so bliebe auf Jahre und Jahrzehnte kein Spielraum, künftigen wissenschaftlichen Talenten eine vergleichbare Qualifizierungs- und Beschäftigungsperspektive zu bieten", hieß es damals.

Obwohl die verbindlichen Anschlusszusagen im Berliner Hochschulrecht nun vom Tisch sind, plant Berlin dennoch durch Änderungen am BerlHG, "mehr Flexibilität zur Schaffung weiterer Dauerstellen zu ermöglichen". So sollen mit dem "Researcher" und "Lecturer" neue Dauerstellenkategorien im BerlHG eingeführt werden. Ziel sei es, den Anteil der unbefristet Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau auf rechtssicherem Weg spürbar zu erhöhen. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung dürfte dann voraussichtlich auch die mit der Abkehr von der Dauerstellen-Regelung notwendig gewordene Streichung von Paragraph 110 Absatz 6 BerlHG erfolgen.

Senat verlängert Übergangsfrist erneut

Nach "Tagesspiegel"-Bericht wurde die umstrittene Gesetzesnovelle am 27. Januar erneut vertagt. Der Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses habe den 31. Dezember als neue Frist gesetzt. Die Pläne waren im Sommer 2023 bereits einmal auf April 2025 verschoben worden. Es sei davon auszugehen, dass die Novelle 2026 in abgeschwächter Form in Kraft trete - ohne die vieldiskutierte Dauerstellen-Regelung.

aktualisiert am 31.01.2025 um 10:07 Uhr, zuerst veröffentlicht am 22.10.2024

hes/cpy