Nahaufnahme einer Frau, die ein Dokument oder einen Antrag auf einem Klemmbrett unterschreibt
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG erteilt drei Rügen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat drei Personen gerügt. Sie hatten sich bei der Beantragung oder Vergabe von Fördermitteln falsch verhalten.

30.06.2022

Das Fehlverhalten von zwei Wissenschaftlerinnen und einem Wissenschaftler hat Konsequenzen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in den jeweiligen Verfahren Maßnahmen gemäß ihrer Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beschlossen, teilte diese am Donnerstag mit.

Im ersten Fall habe eine Wissenschaftlerin in einem Förderantrag an die DFG nicht auf zentrale Vorarbeiten und Ideen Dritter hingewiesen, die bereits in einem Vorläuferantrag formuliert worden waren. Zudem habe sie eine nur leicht modifizierte Abbildung aus einer anderen Publikation übernommen, ohne dies hinreichend zu kennzeichnen. Dadurch habe sie ein Plagiat begangen und sich unberechtigterweise fremde wissenschaftliche Leistungen zu eigen gemacht. Die DFG sprach ihr eine schriftliche Rüge aus.

Der Wissenschaftler im zweiten Fall habe in einem Förderantrag zahlreiche relevante und bereits erzielte Ergebnisse nicht als solche benannt, sondern als Forschungsziele formuliert. Dadurch habe er Fördermittel für bereits durchgeführte Arbeitsschritte beantragt. Für die "unrichtigen wissenschaftsbezogenen Angaben" erhielt der Wissenschaftler eine schrifltiche Rüge und einen einjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung.

Im dritten Fall habe eine Wissenschaftlerin einen Förderantrag begutachtet und eine Förderempfehlung abgegeben, obwohl sie wegen einer "geplanten engen wissenschaftlichen Kooperation" mit der Antragstellerin befangen gewesen sei. Die Kooperation habe sie zuvor nicht offengelegt. Die DFG erteilte eine schriftliche Rüge und beschloss, die Wissenschaftlerin für ein Jahr nicht als Gutachterin in Anspruch zu nehmen.

ckr