Portraifoto von Professorin Katja Becker
picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Positionspapier
DFG fordert Weiterentwicklung der Forschungsdaten-Infrastruktur

Die DFG mahnt, wissenschaftliche Bedarfe bei Reformen im Blick zu behalten. Das NFDI-Jahresbudget müsse mindestens 115 Millionen Euro betragen.

29.04.2026

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) in einem Positionspapier vom 24. April dazu aufgerufen, die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Das bundesweit verteilte NFDI-Netzwerk fungiert als Dachorganisation für das Forschungsdatenmanagement in allen Wissenschaftsbereichen und soll Rahmenbedingungen für rechtskonforme Dateninfrastrukturen schaffen. Die DFG unterstreicht in ihrem Papier die Rolle der NFDI bei der "Vernetzung von Akteuren, Fächern und Strukturen innerhalb Deutschlands" einerseits und der "europäischen und internationalen Anschlussfähigkeit andererseits".

Ausgleich zwischen Stabilität und Weiterentwicklung

Zu diesem Zweck fordert die größte deutsche Forschungsförderorganisation, "den communitygetriebenen und wissenschaftsgeleiteten Charakter" der NFDI zu bewahren, um Bedarfe der unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachbereiche in Sachen Forschungsdaten weiterhin bedienen zu können. Es gelte, einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Anforderungen zu erzielen. Die verlässliche Bereitstellung von Basisdiensten könne zum einen die Stabilität der Infrastruktur gewährleisten. Zum anderen sorge beispielsweise eine Optimierung von Schnittstellen zu den wissenschaftlichen Communitys (auch außerhalb der NFDI) für eine dynamische Weiterentwicklung.

Aufgrund der beschränkten finanziellen Ressourcen, so betont die DFG, sei eine externe Qualitätssicherung unabdingbar. Es müsse sichergestellt werden, dass die Dienste und Leistungen "den spezifischen Bedarfen der relevanten Communitys und der deutschen Wissenschaftslandschaft im Allgemeinen entsprechen". Zeitgleich sei eine "auskömmliche Finanzierung" der NFDI als "zentralem, nationalem Ankerpunkt" im Bereich der Forschungsdateninfrastruktur notwendig. Das starke Wachstum im Bereich Künstlicher Intelligenz, geopolitische Spannungen sowie die massive Abhängigkeit von kommerziellen Akteurinnen und Akteuren hätten den Blick für die Notwendigkeit einer resilienten und souveränen Dateninfrastruktur geschärft. Insgesamt hält die Förderorganisation ein jährliches Gesamtbudget von mindestens 115 Millionen Euro für notwendig.

Beratungen der GWK stehen an

Die DFG rechnet mit einer Verstetigung der NFDI im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung, die laut Papier für Sommer 2026 erwartet wird.

DFG-Präsidentin Professorin Katja Becker weist in einer Pressemeldung darauf hin, "dass alle Reformprozesse die Bedarfe der Communitys im Blick behalten" müssten. "Wir halten die Einsetzung eines kompetenten Transitionsteams für dringend erforderlich", betont sie. Dieses solle Vertreterinnen und Vertreter aller wesentlichen Stakeholder zusammenführen, die die einzelnen Schritte hin zu einer neuen Zielstruktur klar definierten und den konkreten Weg hin zu einem bedarfsgerechten Betrieb der forschungsrelevanten Dienste ebneten.

Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)

Die NFDI soll nach Angaben der GWK Standards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Datenbestände, die dezentral, projektförmig und temporär gelagert werden, sollen so für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. 

Ihren Aufbau und die Förderung hat die GWK im November 2018 auf Grundlage von Artikel 91 b GG beschlossen. Dafür wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Millionen Euro bereitstellen. Der Bund trägt 90 Prozent der Kosten, zehn Prozent bringen die Länder auf. Start des Programms war am 1. Januar 2019.

Im Herbst 2020 hat die Förderung von Konsortien begonnen. Dort arbeiten jene, die Forschungsdaten nutzen beziehungsweise anbieten,  mit Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur zusammen. Für die wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren der Anträge ist die DFG zuständig. Die GWK trifft auf Grundlage der Begutachtungsergebnisse die Entscheidungen über Förderungen.

hae